Googeln in Nachbars Garten
MÜNCHEN - Ende des Jahres startet das umstrittene Projekt Street View: Ein Helfer für Wohnungssuchende – oder für Kriminelle?
Es ist ein eher diffus-ungutes Gefühl, das die Mehrheit der Münchner im Zusammenhang mit Google Street View beschleicht. Fest steht jedenfalls: Wer will, kann ab Ende des Jahres bei einer virtuellen Fahrt durch München und 19 weitere deutsche Städte nachschauen, wo wer wie wohnt. Doch wer profitiert davon? Und wie unterscheidet sich Street View von den längst verfügbaren Luftaufnahmen von Google Earth?
Rudolf Stürzer vom Haus- und Grundbesitzerverein hat eine ganz konkrete Vorstellung vom Unterschied: „Freuen werden sich potenzielle Straftäter, die dann bequem vom Sessel aus recherchieren können, in welchen Gegenden und bei welchen Gebäuden ein Einbruch lohnend erscheint.“
Der Vorteil – für die Gauner – von Street View aus Stürzers Sicht: Sie müssen nicht mehr vor Ort erscheinen, um zu erkunden, ob ein Gebäude mit Videoüberwachung, Alarmanlage oder Gittern vor Fenstern und Türen ausgestattet ist.
Street View als Helfer von Einbrechern? Bei Google sieht man das natürlich ganz anders. Für Wohnungssuche werde zum Beispiel dank des Besuchs am PC ein echter Vor-Ort-Termin überflüssig. Urlauber könnten vorab ihr Hotel und dessen Umgebung anschauen. Und Behinderte die Barrierefreiheit von geplanten Zielen prüfen.
Möglich ist das bereits in 20 Ländern weltweit. „Deutschland ist noch ein weißer Fleck auf der Landkarte“, so Stefan Keuchel von Google. Die Datenschutz-Diskussion sei in keinem anderen Land geführt worden. Aber das Thema habe hier ja von jeher eine „ganz besondere Bedeutung“.
Doch was darf Google zeigen – und was nicht? Gesichter und Autonummern werden automatisch unkenntlich gemacht, Privathäuser auf Antrag (s. rechts). Die Rathaus-Grünen sorgen sich, dass sensible Adressen wie Frauenhäuser, Wohnungslosen-Unterkünfte oder Einrichtungen der Drogenhilfe ausgespäht werden könnten und fordern, diese unkenntlich zu machen.
Doch bei Google ist man der Ansicht, dass mit öffentlichen Gebäuden keine Persönlichkeitsrechte verbunden werden können – und somit auch kein Anspruch auf Löschung aus Street View.
hu
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