Gewofag-Chefin: Geldstrafe für Maria Knauer

Es ist ein Teilerfolg über den sich die Maria Knauer (59) nicht so recht freuen konnte. Nach der Urteilsverkündung mochte die Gewofag-Chefin das Urteil nicht weiter kommentieren: „Ich sage nichts.“
von  Abendzeitung
Maria Knauer mit Anwalt Wolfgang Kreuzer
Maria Knauer mit Anwalt Wolfgang Kreuzer © John Schneider

MÜNCHEN - Es ist ein Teilerfolg über den sich die Maria Knauer (59) nicht so recht freuen konnte. Nach der Urteilsverkündung mochte die Gewofag-Chefin das Urteil nicht weiter kommentieren: „Ich sage nichts.“

Dafür erklärte ihr Anwalt, dass eine Berufung wahrscheinlich sei. Und dies obwohl Amtsrichter Jürgen Hanselmann in zwei der drei Untreue-Anklagepunkte die Angeklagte und den mitangeklagten Wilfried J. (49) frei sprach.

Bei beiden Angeklagten blieb so nur ein Fall der Untreue übrig. Statt einer Bewährungsstrafe beließ es der Richter dafür bei einer - allerdings sehr saftigen - Geldstrafe von 140 mal 250 Euro (35.000 Euro) für Knauer und 100 mal 130 Euro (13.000 Euro) für Wilfried J. Knauer hatte als Verwaltungsdirektorin des Krankenhauses Harlaching ihrem leitenden Mitarbeiter im März 2002 eine Leistungszulage von 15.338 Euro zukommen lassen, damit er eine widerspenstige Vorgesetzte von der Notwendigkeit einer Umstrukturierung des Krankenhauses überzeugt.

Der Richter gestand Knauer und ihrem Mitarbeiter zwar zu, dass sie sich über die Strafbarkeit vielleicht nicht im Klaren waren. Allerdings hatten sie einen Hinweis erhalten, dass es für diese zusätzliche Zahlung keine tarifvertragliche Grundlage gab. Der Verbotsirrtum wäre also vermeidbar gewesen, wenn sie sich daraufhin beim Personalreferat näher erkundigt hätten.

In den Fällen wo das Krankenhaus für 60.000 Euro Fortbildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter bei Firmen buchten, an denen Wilfried J. oder seine Lebensgefährtin mitarbeiteten , konnte das Gericht aber keine Untreue erkennen. Die Entscheidung sei wirtschaftlich vertretbar gewesen, es habe auch eine angemessene Gegenleistung gegeben und die Führung des Krankenhauses wusste davon, ohne diese Aufträge zu beanstanden.

Knauer und Wilfried J. waren per Strafbefehl zu Bewährungsstrafen von zehn beziehungsweise acht Monaten verurteilt worden. Dagegen hatten beide Widerspruch eingelegt.

John Schneider

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