Gestürzt an Bord: Frau will Schmerzensgeld

Eine 67-Jährige rutscht bei einer Kreuzfahrt in einer Pfütze aus und brach sich das Handgelenk– jetzt will sie 4000 Euro vom Reiseveranstalter. Nur der will nicht zahlen.
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Adele S. klagt gegen den Reiseveranstalter.
John Schneider Adele S. klagt gegen den Reiseveranstalter.

MÜNCHEN - Eine 67-Jährige rutscht bei einer Kreuzfahrt in einer Pfütze aus und brach sich das Handgelenk– jetzt will sie 4000 Euro vom Reiseveranstalter. Nur der will nicht zahlen.

Gegen Wasser hat sie nichts, ganz im Gegenteil. Adele S. (67) macht gerne Kreuzfahrten. Doch eine Wasserpfütze am Fuß einer Treppe auf einem modernen Luxusschiff brachte die Rentnerin bei einer Mittelmeer-Kreuzfahrt im Juli 2009 aus dem Gleichgewicht. Sie wollte mit ihrem Mann ins Bordrestaurant, doch sie stürzte und brach sich das Handgelenk. Jetzt fordert sie Schmerzensgeld von dem Münchner Reiseveranstalter. Mindestens 4000 Euro – doch der sträubt sich.

Was die Frau besonders ärgert: Nach dem Vorfall im Hafen von Barcelona wurde sie zwar von einem Arzt an Bord untersucht. Doch der hatte kein Röntgengerät zur Verfügung, erkannte den Bruch nicht und habe sie mit einen unzureichenden Salbenverband behandelt. Drei Tage dauerte es, bis der Bruch festgestellt wurde. Nicht einmal gekühlt wurde das Gelenk in der Zwischenzeit, berichtet sie. „Ich habe die Hand in einen Kühlschrank stecken müssen, um sie abzukühlen“, sagt die sportliche Frau. Sie hält die Hand hoch und erklärt dazu: „Ich kann meine linke Hand bis heute noch nicht abknicken wie die andere.“

Das Gericht verwies auf die Verkehrssicherungspflicht an Bord, schlug einen Vergleich von 2000 Euro vor und zitierte aus Fällen, wo das Schmerzensgeld sogar über 5000 Euro betrug. Doch das beklagte Unternehmen sieht in einer Pfütze allein noch keinen ausreichenden Grund für eine Schmerzensgeldklage – und verlangt Details, wie es zu der Pfütze kam.

Eine Zeugin berichtete, dass die Wasserlache vielleicht bei der Bordreinigung entstanden sein könnte. Dabei wurden die Wände mit Schläuchen abgespritzt, erinnert sie sich.

Zu einem Ende kam der Prozess gestern noch nicht. Eine Zeugin soll auf Drängen des Beklagten noch genauer schildern, wo sich die Pfütze befand und ob Adele S. vielleicht auch hätte ausweichen können.

jot

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