Gesicht zertrümmert: Ex-Schüler muss 120.000 Euro zahlen
München - Im Zivilprozess eines Geschäftsmanns gegen einen jungen Schweizer wegen schwerer Verletzungen nach einer Prügelei hat das Oberlandesgericht München den Beklagten am Dienstag zu 120.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Außerdem soll der junge Mann für alle künftigen eventuellen Gesundheitsschäden haften.
Der Schweizer, damals auf Klassenfahrt in München, hatte 2009 mit Mitschülern den 53-jährigen Kläger aus Ratingen (Nordrhein-Westfalen) am Sendlinger Tor völlig grundlos niedergeprügelt. Dabei wurde das Gesicht des Opfers zertrümmert.
In der ersten Verhandlung gegen den damaligen Haupttäter hatte das Landgericht dem Geschäftsmann 80.000 Euro zugesprochen. In der Berufungsverhandlung hatte er 200.000 Euro gefordert.