Gescheitert: Penzberger Islam-Gemeinde bleibt im Verfassungschutzbericht
PENZBERG/MÜNCHEN - Vor Gericht musste die Islamische Gemeinde Penzberg (ISP) jetzt eine weitere Niederlage einstecken: Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte, dss der Eintrag der ISP im Verfassunsgschutzbericht in Ordnung ist.
Die Islamische Gemeinde Penzberg (IGP) ist mit ihrem Eilantrag gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht 2008 auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gescheitert. Das Gericht bestätigte damit am Freitag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München. Wie der BayVGH in München mitteilte, gibt es gegen den Beschluss keine Rechtsmittel. Die Gemeinde kann nun aber versuchen, in einem Hauptsacheverfahren gegen die Erwähnung im Bericht vorgehen.
Die Richter begründeten die Entscheidung unter anderem mit der fehlenden Eilbedürftigkeit für eine vorläufige Regelung, weil inzwischen der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2009 veröffentlicht worden sei. Für die Einschätzung und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit und für das Handeln der zuständigen staatlichen Stellen sei immer der aktuelle Bericht maßgeblich. Der aktuelle Verfassungsschutzbericht 2009 sei bislang von der IGP aber nicht angegriffen worden.
Strittige Passage
Die Richter stimmten zudem dem Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung zu, die vom Verein beanstandete Passage sei nach der Prüfung im Eilverfahren nicht zu beanstanden. Die strittige Passage habe in den Bericht aufgenommen werden dürfen. Dort wird die IGP als ein „Beispielsfall für formal nach außen hin vollzogene Distanzierungsbemühungen“ gegenüber der als verfassungsfeindlich eingestuften Islamischen Gemeinde Milli Görüs (IGMG) genannt. Trotz der Distanzierungsbemühungen sei auch 2008 in der IGP für Veranstaltungen der IGMG geworben worden, heißt es im Bericht.
Der vorhergehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zufolge bestehen zudem Verbindungen des Vereinsvorsitzenden der IGP sowie auch des Imams der Moschee in Penzberg zu Milli Görüs.
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