Gerichtsurteil: Eltern haften für die Downloads ihrer Kinder
München Wissen Sie, was Ihr Sohn gerade aus dem Internet auf den heimischen Computer runterlädt? Eine Münchnerin machte jetzt die bittere Erfahrung, dass sie als Inhaberin eines Internet-Anschlusses auch für die Online-Straftaten anderer Familienmitglieder haftet.
Der Fall: Ein Münchner Medienunternehmen hatte die Frau verklagt, weil es dank einer Überwachungssoftware herausgefunden hatte, dass der Internet-Anschluss der Münchnerin im November 2011 genutzt wurde, um über eine Filesharing-Software das Herunterladen des Films „Blitz“ in einer Tauschbörse anzubieten. Eine Urheberrechtsverletzung, da das Unternehmen die Rechte an der Vermarktung des Films besaß.
Die Münchnerin wurde abgemahnt, und die Frau zahlte auch – ohne Anerkennung einer Rechtpflicht – 150 Euro. Doch das war dem Rechteinhaber nicht genug Schadenersatz, also verklagte das Unternehmen die Frau.
Die war sich aber keiner Schuld bewusst. Da sie jedoch Inhaberin des Anschlusses war, musste sie nun nachzuweisen, dass ein anderer den Download vorgenommen hatte. Doch die Frau verstrickte sich vor Gericht in Sachen Online-Nutzungsverhalten ihrer Familie in Widersprüche.
So gab sie an, dass sie zwar ihren ältesten Sohn im Verdacht habe, dass es aber genausogut auch der Jüngere gewesen sein könnte. Oder gar ihr Mann. Alle drei hätten aber beteuert, dass sie es nicht gewesen waren. Ob sie denn geprüft habe, ob einer der drei Männer eine Filesharing-Software auf seinem jeweiligen Computer installiert habe? Nein, habe sie nicht, gab die Frau zu.
Unterm Strich konnte sie also nicht sagen, ob nun ihr Mann oder einer ihrer Söhne, die damals 17 und 18 Jahre alt waren, die eigentlichen Rechteverletzer waren. So blieb der Schwarze Peter bei ihr.
Das Amtsgericht verurteilte die Frau zur Zahlung der geforderten 600 Euro Schadenersatz sowie zur Erstattung der Anwaltskosten des Klägers (356 Euro).
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