Gerichtsstreit mit Münchner Stadtsparkasse: Kläger erhalten bis zu einer Million

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Nach letzten mündlichen Verhandlungen im Mai 2025 ist es nun amtlich: Der zwischen der Verbraucherzentrale des Bundes (vzbv) und der Stadtsparkasse München geschlossene Vergleich in einer Musterfeststellungsklage ist wirksam. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht festgestellt. Die Stadtsparkasse München kann mit der Auszahlung an berechtigte Kunden beginnen.
Streitpunkt war, dass an Sparkunden zu wenig Zinsen auf das angesparte Vermögen ausbezahlt worden ist. Sparer erhalten jetzt zwischen 0,85 und 8,15 Prozent ihres am Ende angesparten Guthabens. Entscheidend für die Höhe sei laut Verbraucherzentrale, wann die erste Sparrate gezahlt wurde.
Stadtsparkasse möchte vor Ablauf der Frist die ausstehenden Beträge überweisen
Beispielrechnung: Wenn die erste Sparrate im Mai 1998 geleistet wurde, anfänglich 100 Euro betrug, dynamisch war und zum Vertragsende 27.328 Euro zusammenkamen, hätte der Sparer heute das Recht auf Nachzahlung von 1008,40 Euro.
Berechtigt sind Kunden, die Prämiensparverträge mit der Stadtsparkasse München geschlossen, sich zu dem Musterfeststellungsverfahren in der Zeit vom 4. März 2021 bis zum 12. Mai 2022 zum Klageregister angemeldet haben. Zuletzt: Die Ansprüche auf Zinsnachzahlung dürfen vor dem 22. Januar 2021 nicht verjährt gewesen sein.
Ein minimaler Teil der klagenden Kunden hat die Vereinbarung abgelehnt
2400 Verbraucher haben den Vergleich akzeptiert. Nur ein Bruchteil nimmt ihn laut Stadtsparkasse nicht an. Weniger als zehn Kunden haben demnach den Vergleich bisher abgelehnt. Maximal 30 Prozent hätten ihn ablehnen dürfen, damit die getroffene Vereinbarung vom Mai 2025 gültig wird.
In einer Pressemitteilung sichert die Stadtsparkasse zu: "Schon deutlich vor Ablauf der Zahlungsfrist von zwölf Wochen werden rund 80 Prozent der Berechtigten eine Auszahlung erhalten." Für die übrigen berechtigten Kunden bedarf es demnach der Vorlage von Nachweisen oder der Bestätigung des Gerichts über die Annahme des Vergleichs.
Auszahlungsbetrag könnte sich der Millionengrenze nähern oder sie überschreiten
Der Vergleich sieht vor, dass die Stadtsparkasse München an die berechtigten Sparer pauschal nachzahlen muss. Die Höhe der Nachzahlung bemisst sich am Zeitpunkt des Vertragsbeginns und dem Endkontostand. Es dürfte sich in der Summe bei mehr als 2000 Klageteilnehmern mutmaßlich um Hunderttausende Euro handeln. Auch ein niedriger Millionenbereich ist plausibel.
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