Gerichtsentscheidung: Geteiltes Autorennen, geteilter Gewinn

Sieben Satz Reifen im Gesamtwert von 13.000 Euro hatte es im Jahr 2019 bei dem Rennen für den zweiten Platz gegeben. Weil der Kläger sich diesen zweiten Platz mit einem Teamkollegen in einer Fahrergemeinschaft geteilt hatte, sollte er auch den Gewinn teilen.
Das wollte er aber nicht und forderte vom Veranstalter den jeweils vollen Gewinn für beide Fahrer ein. Schließlich sei es "nicht sinnvoll, sieben Satz Reifen unter zwei Fahrern aufzuteilen", wie das Gericht den Fall zusammenfasste.
Die Kammer beurteilte den Fall anders: Während ein einfacher Fahrer die gesamte Leistung allein erbringe, teilten sich die Fahrer einer Fahrerpaarung die Leistung während der gleichen Rennzeit auf, entschied das Gericht.
"Einfache Fahrer streichen den Gesamtpreis ein und eine Fahrerpaarung muss sich den Preis teilen". Dies berücksichtige in angemessener Weise die jeweils erbrachte Leistung und sei sportlich wie rechtlich nicht zu beanstanden.
Das Urteil vom 28. Februar dieses Jahres ist nach Gerichtsangaben inzwischen rechtskräftig.