Gericht: Münchner Polizist verklagt Freistaat

Er schrammte knapp am Tod vorbei: 2007 schießt ein Münchner Polizist einem Kollegen in den Rücken - der Schuss hatte sich versehentlich gelöst. Jetzt will das Opfer Schmerzensgeld und hat den Freistaat verklagt.
von  Abendzeitung
Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".
Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick". © dpa

MÜNCHEN - Er schrammte knapp am Tod vorbei: 2007 schießt ein Münchner Polizist einem Kollegen in den Rücken - der Schuss hatte sich versehentlich gelöst. Jetzt will das Opfer Schmerzensgeld und hat den Freistaat verklagt.

Der Fall sorgte im Juni 2007 für Schlagzeilen: Ein 48-Jähriger Polizist hatte in der Bayerstraße das Magazin seiner Waffe nicht in der Entlade-Ecke der Dienststelle entnommen, die Pistole überprüft und dann gesichert, sondern zu Demonstrationszwecken in seinem Büro. An die Patrone im Lauf hatte er nicht gedacht, als er einem BKA-Kollegen die Funktionsweise der Waffe zeigen wollte.

Der Schuss löste sich, durchschlug die Wand und tötete um einen Haar einen Kollegen im Nebenraum. Die Kugel traf Armin H., der vor seinem Schreibtisch stand, unterhalb der Schulter, nur wenige Zentimeter von der Wirbelsäule entfernt. Das Opfer verlangt nun 10 000 Euro Schmerzensgeld vom Freistaat.

Die ersten Vergleichsverhandlungen waren gescheitert. Mit nur 3000 Euro, wie sie das Polizeipräsidium angeboten hatte, wollte sich Armin H. nicht zufrieden geben, erklärte seine Anwältin Rosemarie Bairlein-Imre. Also sah man sich vor den Schranken des Münchner Landgerichts wieder.

Knochen gebrochen

Dass der Anspruch auf Schmerzensgeld berechtigt ist, weil gegen die Dienstvorschriften verstoßen, machte Richter Frank Tholl schnell klar. 10 000 Euro erschienen ihm allerdings als etwas zu hoch gegriffen. Die Kammer schlug stattdessen 7000 Euro als Vergleich vor.

Jetzt sind die Parteien am Zug. Kommt dieser Vergleich binnen drei Wochen nicht zustande, wird in die Beweisaufnahme eingetreten. Dann müsste das Opfer des Unglücks-Schusses aussagen und seine behandelnden Ärzte über Art und Schwere der Verletzungen Auskunft geben. Armin H. hatte drei Tage im Krankenhaus gelegen und war vier Wochen krank geschrieben. „Der Schuss hatte einen Knochen gebrochen“, berichtet Bairlein-Imre.

Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Unglücks-Schützen sind inzwischen von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

John Schneider

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.