Update

IAA-Protest: Radsternfahrt auf der Autobahn bleibt untersagt

Nachdem das KVR eine Radsternfahrt auf mehreren Autobahnen verboten hatte, stellten die Organisatoren einen Eilantrag, den das Bayerische Verwaltungsgericht ablehnte. Jetzt hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Verbot bestätigt.
| csc
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
13  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen
Die IAA-Radsternfahrt 2019 in Frankfurt. (Archivbild)
Die IAA-Radsternfahrt 2019 in Frankfurt. (Archivbild) © ADFC Hessen

München - Am Samstag, 11. September, will der ADFC eine große Radl-Demo anlässlich der IAA in München und der Bundestagswahl am 26. September veranstalten.

Plan war, im Rahmen des #aussteigen-Protests auch über Autobahnen zu fahren – doch dieser ist nun gescheitert. Nachdem das KVR die Radsternfahrt bereits untersagt und das Bayerische Verwaltungsgericht den Eilantrag des ADFC abgelehnt hatte, bestätigte nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) das Verbot.

BayVGH bestätigt Verbot

Aus allen Himmelsrichtungen sollen sich Demo-Züge sternförmig auf München zubewegen, teilweise auch über Autobahnen und über den Mittleren Ring. Doch genau das, die geplante Nutzung der Autobahnen 8, 9, 94 und 96, hatte das Kreisverwaltungsreferat mit Verweis auf Gefahr von Leib und Leben nicht erlaubt. Das Verwaltungsgericht stimmte dem zu. Und auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) wies die Beschwerde von Veranstaltern zurück, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs hätten Vorrang, entschied nun der Verwaltungsgerichtshof. Die Prognosen der Versammlungsbehörde, die mit erheblichen Staus sowie Auffahrunfällen an Stauenden rechnete, seien nicht zu beanstanden. Die betreffenden Autobahnabschnitte seien sehr stark belastet. Zudem sei wegen des letzten Ferienwochenendes in Bayern und Baden-Württemberg sowie wegen Messebesuchern mehr Verkehr zu erwarten.

Lesen Sie auch

Verwaltungsgericht lehnte Eilantrag ab

Zuvor hatte bereits das Bayerische Verwaltungsgericht erklärt, die Fahrradkorsos auf den Autobahnen würden eine unmittelbare Gefährdung und nicht mehr hinnehmbare Störung der öffentlichen Sicherheit darstellen. Zudem gebe es keinen unmittelbaren Bezug zu den Autobahnen.

Das Gericht kam außerdem zur Auffassung, dass die Untersagung durch das KVR selbst mit einem Bezug nicht zu beanstanden sei.

Die Stadt betont in ihrer Mitteilung, dass der Bescheid ausdrücklich kein Verbot der Radsternfahrt als solche ist. 

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Polizei und Autobahn-GmbH lehnten Nutzung ab

Das KVR hatte sich im Vorfeld mit dem Polizeipräsidium München und der Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Südbayern ausgetauscht. Laut Stadt hatten beide Behörden eine Autobahnnutzung durch die Fahrrad-Demo am 11. September - dem letzten Wochenende der Sommerferien in Bayern - klar abgelehnt. 

Nach Einschätzung der Polizei wäre eine Vollsperrung der betroffenen Autobahnen erforderlich gewesen. Dadurch wäre es zu großen Verkehrsbehinderungen gekommen, die auch Auswirkungen auf andere Autobahnen gehabt hätten. 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
13 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Ladesymbol Kommentare