IAA-Protest: Radsternfahrt auf der Autobahn bleibt untersagt
München - Am Samstag, 11. September, will der ADFC eine große Radl-Demo anlässlich der IAA in München und der Bundestagswahl am 26. September veranstalten.
Plan war, im Rahmen des #aussteigen-Protests auch über Autobahnen zu fahren – doch dieser ist nun gescheitert. Nachdem das KVR die Radsternfahrt bereits untersagt und das Bayerische Verwaltungsgericht den Eilantrag des ADFC abgelehnt hatte, bestätigte nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) das Verbot.
BayVGH bestätigt Verbot
Aus allen Himmelsrichtungen sollen sich Demo-Züge sternförmig auf München zubewegen, teilweise auch über Autobahnen und über den Mittleren Ring. Doch genau das, die geplante Nutzung der Autobahnen 8, 9, 94 und 96, hatte das Kreisverwaltungsreferat mit Verweis auf Gefahr von Leib und Leben nicht erlaubt. Das Verwaltungsgericht stimmte dem zu. Und auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) wies die Beschwerde von Veranstaltern zurück, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs hätten Vorrang, entschied nun der Verwaltungsgerichtshof. Die Prognosen der Versammlungsbehörde, die mit erheblichen Staus sowie Auffahrunfällen an Stauenden rechnete, seien nicht zu beanstanden. Die betreffenden Autobahnabschnitte seien sehr stark belastet. Zudem sei wegen des letzten Ferienwochenendes in Bayern und Baden-Württemberg sowie wegen Messebesuchern mehr Verkehr zu erwarten.
Verwaltungsgericht lehnte Eilantrag ab
Zuvor hatte bereits das Bayerische Verwaltungsgericht erklärt, die Fahrradkorsos auf den Autobahnen würden eine unmittelbare Gefährdung und nicht mehr hinnehmbare Störung der öffentlichen Sicherheit darstellen. Zudem gebe es keinen unmittelbaren Bezug zu den Autobahnen.
Das Gericht kam außerdem zur Auffassung, dass die Untersagung durch das KVR selbst mit einem Bezug nicht zu beanstanden sei.
Die Stadt betont in ihrer Mitteilung, dass der Bescheid ausdrücklich kein Verbot der Radsternfahrt als solche ist.
Polizei und Autobahn-GmbH lehnten Nutzung ab
Das KVR hatte sich im Vorfeld mit dem Polizeipräsidium München und der Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Südbayern ausgetauscht. Laut Stadt hatten beide Behörden eine Autobahnnutzung durch die Fahrrad-Demo am 11. September - dem letzten Wochenende der Sommerferien in Bayern - klar abgelehnt.
Nach Einschätzung der Polizei wäre eine Vollsperrung der betroffenen Autobahnen erforderlich gewesen. Dadurch wäre es zu großen Verkehrsbehinderungen gekommen, die auch Auswirkungen auf andere Autobahnen gehabt hätten.