Gericht lehnt Befreiung von Maskenpflicht im Unterricht ab

München - Sie hatten ärztliche Atteste vorgelegt, in denen es ohne weitere Begründung hieß, sie könnten "aus gesundheitlichen Gründen" die Masken nicht tragen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat den Eilantrag zweier Grundschülerinnen auf Befreiung von der Maskenpflicht an der Schule abgelehnt.
Richter fordern plausible ärztliche Bescheinigung
Weil die Grundschule die Atteste nicht akzeptierte, war die Mutter vor Gericht gezogen: Ein beim Verwaltungsgericht Würzburg gestellter Antrag wurde jedoch abgelehnt, die Beschwerde vor dem VGH scheiterte nun ebenfalls.
Nach Sicht der Richter hätten die Mädchen nicht glaubhaft belegen können, von der grundsätzlichen Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen befreit zu sein. Die Richter forderten eine ärztliche Bescheinigung, "welche nachvollziehbare Befundtatsachen sowie eine Diagnose enthält". Die Maskenpflicht diene vor allem dem Schutz der Mitschüler und Mitarbeiter an den Schulen.
Bei der Überschreitung des Corona-Wertes von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen kann in Bayern die generelle Maskenpflicht auch an Grundschulen verhängt werden. Allerdings hält zum Beispiel die Stadt München trotz Kritik daran fest, Grundschüler von der Maskenpflicht zu befreien.
Bislang sei das Infektionsgeschehen an den Grundschulen sehr gering, deshalb müssten diese Schüler derzeit am Platz keine Maske tragen, hieß es am Montag.