Gericht kippt Mietpreisbremse wegen Formfehler: Kritik am Freistaat wächst

Nachdem ein Gericht die Mietpreisbremse für unwirksam erklärt hat, greifen Kritiker den Freistaat scharf an. Der bastelt schon an einem neuen Gesetz.
München – Die Maxvorstadt ist eine der beliebtesten Ecken Münchens. Zentral, lebendig, viele Cafés. Eigentlich gibt es nur einen Haken: die Mietpreise. 2.000 Euro Kaltmiete zahlte ein Paar ab Juni 2016 für eine 100-Quadratmeter-Wohnung am Stiglmaierplatz. Ganz schön happig – und rechtlich mindestens umstritten.
Denn eigentlich galt 2016 für neue Mietverträge schon die Mietpreisbremse. 15,60 Euro hätte der Vermieter nach Meinung des Paares höchstens nehmen dürfen. Sie klagten – und verloren. Denn das Amtsgericht erklärte die Mietpreisbremse wegen Formfehlern der Staatsregierung für nicht anwendbar.
Der Freistaat habe nicht nachgewiesen, dass in den jeweiligen Gemeinden ein "angespannter Wohnungsmarkt" herrscht – das ist die Voraussetzung dafür, dass das Gesetz in München greifen kann. Das zuständige Justizministerium betonte gestern, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig sei.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe die Regelungen im April für verfassungsgemäß erklärt. Prüfungen von Einzelfällen seien Sache der örtlichen Fachgerichte. Die Entscheidung des Amtsgerichts betreffe ohnehin nur den konkreten Fall
Nur noch ein Bruchteil der Gemeinden soll in der Neufassung dabei sein
Schon seit April arbeite man an einer Neufassung der Verordnung, die mit einer "noch ausführlicheren Begründung" neu erlassen werden solle – voraussichtlich schon im Juli.
Der Haus- und Grundbesitzerverein beobachtet all das mit Argwohn. Es handele sich um eine "saubere Watschn" für die Staatsregierung, sagte Chef Rudolf Stürzer. Der Freistaat habe die Verordnung schlecht gemacht. "Man stand unter Zeitdruck – und man wollte möglichst viele Gemeinden mitnehmen, auch, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt waren."
138 bayerische Gemeinden haben laut Stürzer die Mietpreisbremse. Noch. Denn dass sie alle noch in der Neufassung dabei sein werden, glaubt er nicht. "Es wird nur noch ein Bruchteil sein."
Dass die Staatsregierung jetzt wieder aufs Gas drückt und in ein paar Wochen fertig sein will, versteht er auch nicht. "Wenn die Verordnung sauber sein soll, kann das eigentlich nicht gehen", sagte er. "So wird sie wahrscheinlich schnell wieder gekippt werden."
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