Gericht: Keine Heilpraktikererlaubnis für Chiropraktiker

Der Betreiber einer Münchner Physiotherapie-Praxis ist mit einer Klage gegen den Freistaat um die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis vor Gericht gescheitert. Der Kläger hatte einen Masterabschluss in Chiropraktik einer privaten Hochschule vorzuweisen und wollte die Erlaubnis zur Tätigkeit als Heilpraktiker ohne Ablegen einer Kenntnisprüfung erhalten.
dpa |
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild
München

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) stütze nun die Position des Freistaats und wies die Klage des Mannes ab, wie ein Gerichtssprecher am Freitag in München mitteilte. Das Gericht folgte damit der Auffassung eines Gutachters, wonach die Chiropraktik als Bereich der Heilkunde nicht hinreichend differenziert und abgrenzbar sei. Der Verwaltungsgerichtshof hob mit seiner Entscheidung ein Urteil des Verwaltungsgerichts München auf. In erster Instanz hatte der Mann mit seiner Klage gegen den Freistaat noch Erfolg gehabt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

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