Gericht: Keine Heilpraktikererlaubnis für Chiropraktiker
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) stütze nun die Position des Freistaats und wies die Klage des Mannes ab, wie ein Gerichtssprecher am Freitag in München mitteilte. Das Gericht folgte damit der Auffassung eines Gutachters, wonach die Chiropraktik als Bereich der Heilkunde nicht hinreichend differenziert und abgrenzbar sei. Der Verwaltungsgerichtshof hob mit seiner Entscheidung ein Urteil des Verwaltungsgerichts München auf. In erster Instanz hatte der Mann mit seiner Klage gegen den Freistaat noch Erfolg gehabt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.
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