Nach Gerichtsbeschluss zu Tempo 30 am Mittleren Ring – Umwelthilfe fordert von Reiter: "Noch am Dienstag"

Die Stadt scheitert mit ihrem Antrag, den Vollzug auszusetzen, bis der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden hat. OB Reiter hat die Tempo-50-Schilder demnach zu vorschnell installieren lassen.
Guido Verstegen
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Die Stadt München muss die Tempo-30-Beschilderung auf der Landshuter Allee vorläufig wieder aufstellen. (Archivbild)
Die Stadt München muss die Tempo-30-Beschilderung auf der Landshuter Allee vorläufig wieder aufstellen. (Archivbild) © Sven Hoppe/dpa

Das wird vor allem Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) nicht schmecken: Die Stadt München muss vorläufig einen Beschluss des Verwaltungsgerichts München umsetzen, der sie verpflichtet, die Tempo-30-Schilder an der Landshuter Allee wieder aufzustellen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit seinem Beschluss am Dienstag (23. Februar) entschieden.

Hickhack um Tempo-Regelung auf dem Mittleren Ring geht weiter

Das ist der nächste Akt in einer unendlich anmutenden Geschichte: Die Stadt hatte auf der Landshuter Allee ab dem 2. Oktober 2025  eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet – eine Maßnahme, die im derzeit gültigen Luftreinhalteplan München vorgesehen war und ist, um die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten.

Münchens OB Reiter stellte sich quer

"Ohne den Luftreinhalteplan selbst zu ändern, beschloss der Stadtrat am 9. Januar 2026 die Aufhebung dieser Beschränkung, sodass wieder Tempo 50 galt", erläutert das Gericht am Dienstag in seiner Mitteilung.

Wie berichtet, verpflichtete das Verwaltungsgericht auf Eilantrag zweier Anwohner der Landshuter Allee die Stadt, die entfernten Tempo-30-Verkehrszeichen wieder aufzustellen. Es begründete die Entscheidung damit, dass eben noch keine hinreichend verlässliche Prognose vorliege, "dass die SO2-Grenzwerte auch ohne Tempo 30 eingehalten würden". Die Stadt habe erst im Oktober 2025 im Luftreinhalteplan eine Beschränkung auf Tempo 30 zur Einhaltung der Grenzwerte festgelegt.

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Die Stadt – und vor allem OB Reiter – wollte da nicht mitgehen, man legte Beschwerde gegen den Beschluss ein und stellte parallel einen "Antrag auf vorläufige Aussetzung der Vollziehung dieses Beschlusses". Das stieß im Rathaus auf Kritik, Vertreter verschiedener Stadtratsfraktionen äußerten ihr Unverständnis, dass die Entscheidung des Gerichts nicht sofort umgesetzt wurde. 

Deutsche Umwelthilfe: "Ein Sieg für die Menschen in München"

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reagiert prompt. "Diese höchstrichterliche Bestätigung der vorangegangenen Gerichtsentscheidung zwingt Oberbürgermeister Reiter zur Einhaltung bestehender Regeln für die Saubere Luft", wird DUH-Bundesgeschäftsführer in einer entsprechenden Mitteilung zitiert.

Die Entscheidung sei "ein Sieg für die Menschen in München, die unter der gesundheitsschädlichen Luft leiden", so Resch: "Ich erwarte von Oberbürgermeister Reiter, dass er noch am Dienstag Tempo 30 wiederherstellt. Wir werden nicht akzeptieren, dass der rechtswidrige Zustand bestehen bleibt."

Ruff: "Groteskes Schauspiel von Unentschlossenheit, Heuchelei und Realitätsverweigerung"

Auch Tobias Ruff, Fraktionsvorsitzender der ÖDP/München-Liste und OB-Kandidat, findet klare Worte: "Wie der Oberbürgermeister bei der Luftreinhaltung herumeiert, ist ein groteskes Schauspiel von Unentschlossenheit, Heuchelei und Realitätsverweigerung. Herr Reiter macht sich in Pippi-Langstrumpf-Manier die Welt widdewidde, wie sie ihm gefällt. Doch die Gerichte holen ihn regelmäßig auf den Boden der Tatsachen zurück."

Reiter hechele jeder Schlagzeile hinterher: "Dass ein Gericht erneut klarstellen muss, dass rechtskräftige Entscheidungen auch umzusetzen sind, markiert einen neuen Tiefpunkt. Oder setzt der Oberbürgermeister inzwischen darauf, dass er in Erzwingungshaft darf und er sich so vor noch mehr Wahlkampfauftritten drücken kann?"

Gericht hat noch keine vollendeten Tatsachen geschaffen

Der BayVGH lehnte den Antrag "in einem ersten Schritt" bis zu seiner finalen Entscheidung über die Beschwerde ab. "Nach Auffassung des BayVGH sind die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt. Denn die Landeshauptstadt habe bisher nicht dargelegt, warum der Beschluss des VG offensichtlich rechtswidrig sein sollte", argumentiert das Gericht.

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Die vom Verwaltungsgericht geäußerten Bedenken, die Prognose der Stadt zur Schadstoffentwicklung betreffend seien nicht von der Hand zu weisen, so das BayVGH. Auch würden mit dem Vollzug keine vollendeten Tatsachen geschaffen, denn die Tempo-50-Schilder könnten jederzeit erneut aufgestellt werden.

Zwischenentscheidung des BayVGH ist "unanfechtbar"

Zwar habe die Stadt München bereits ein Verfahren zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans eingeleitet, um Tempo 30 auf Tempo 50 zu ändern. "Ob und in welchem Zeitrahmen dieses Verfahren durch einen dafür notwendigen Stadtratsbeschluss abgeschlossen werden könne, sei derzeit aber nicht absehbar", heißt es weiter. 

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Soweit die Landeshauptstadt auf eine "Verschwendung von Steuergeldern" verweise, habe sie deren Ursache selbst gesetzt, indem sie vor Abschluss des Verfahrens zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans die beabsichtigte Maßnahme (Tempo 50 statt 30) vorweggenommen habe.

Die Zwischenentscheidung des BayVGH ist der Mitteilung zufolge "unanfechtbar"; über die Beschwerde ist demnach noch nicht entschieden.

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  • PeterBx vor 3 Minuten / Bewertung:

    Oder, besser, auch um NO2?

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  • PeterBx vor 6 Minuten / Bewertung:

    "Beschluss am Dienstag (23. Februar)"
    Ist heute, Dienstag, nicht der 24.Februar?

    "dass die SO2-Grenzwerte auch ohne Tempo 30 eingehalten würden"
    Geht es jetzt nicht mehr um CO2?

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  • kartoffelsalat vor 2 Minuten / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von PeterBx

    Es geht und ging schon immer um NO² (Stickstoffdioxid) und die damit verbundenen Gesundheitsbeeinträchtigungen.

    CO² ist das mit der Erderhitzung.

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