Georg Eisenreich über neuen Gebäudetyp E: Schneller, billiger - aber auch rechtlich sicher?

München - Zu viel Bürokratie, zu hohe Kosten: Viele Bauvorhaben mussten im vergangenen Jahr storniert werden. Dabei ist der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum enorm. Das gilt in besonderem Maße in München.
Mit dem sogenannten Gebäudetyp E, der auf eine Initiative der Bayerischen Architektenkammer zurückgeht, soll Bauen schneller, billiger, effizienter werden. Hierfür soll die Möglichkeit geschaffen werden, von der Beachtung technischer Baubestimmungen abzusehen, wenn Bauherr und Architekt oder Ingenieurin dies ausdrücklich vereinbaren.
"E wie einfach" – Bekannter Werbespruch gilt jetzt auch für Gebäude
"'E' steht dabei für einfach oder experimentell. Fachkundige Bauherren sollen von festgelegten technischen Normen abweichen können – soweit Sicherheitsbelange, wie beispielsweise der Brandschutz oder die Standsicherheit, nicht beeinträchtigt werden", führt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) dazu aus.

"Die Zahl der DIN-Normen hat zugenommen. Das ist gut, aber dadurch werden die Spielräume für Bauherren kleiner und die Kosten höher", beschreibt Eisenreich im AZ-Gespräch die jetzige Situation.
Sein Ziel: "Einfacheres kostengünstigeres, aber natürlich sicheres Bauen zu ermöglichen und damit mehr bezahlbaren Wohnraum für Familien und Normalverdiener zu schaffen."
Justizminister Eisenreich: Rechtssicherheit bei neuem Gebäudetyp noch ein Problem
Doch auch beim einfacher Bauen gibt es keine einfachen Lösungen. Eisenreich: "Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen. Der neue Gebäudetyp könnte dabei ein Baustein sein."
Ein Problem sieht Eisenreich bei der Rechtssicherheit. Deshalb will der Justizminister bei der Fachministerkonferenz, die am Donnerstag in Berlin beginnt, einen Antrag einreichen. Inhalt: Das Vorhaben Gebäudetyp E soll zivilrechtlich begleitet und gefördert werden.
Gebäudetyp E: "Interessen aller Beteiligten müssen geschützt werden"
Das bedeutet? "Der neue Gebäudetyp E wirft eine Reihe komplizierter zivilrechtlicher Fragen – beispielsweise im Bauvertrags-, Kauf- und Haftungsrecht – auf. Deshalb müssen die Interessen aller Beteiligten geschützt werden – vom Architekten bis zum Auftraggeber, vom Käufer bis zum Mieter. Rechtsunsicherheit darf es nicht geben."
Heißt das, man sollte lieber erst abwarten, bis man die neuen Möglichkeiten nutzt? "Bevor die neuen Regelungen in Kraft treten, wollen vermutlich die wenigsten das Haftungsrisiko in Kauf nehmen."
Eisenreichs Forderung: Das Bundesjustizministerium soll "zeitnah die zivilrechtlichen Regelungen" prüfen und falls nötig einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Wie schätzt er die Erfolgsaussichten seines Antrags ein? "Ich rechne mit einer breiten Zustimmung."