Genehmigung benötigt: Vorsicht bei Umbauten!

Umbauten müssen vom Vermieter ausdrücklich genehmigt werden, warnt der Mieterverein.
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München - Wer in seiner gemieteten Wohnung umbauen oder modernisieren möchte, muss vorab mit dem Vermieter eine Vereinbarung treffen. Ansonsten drohen beim Auszug böse Überraschungen, warnt der Münchner Mieterverein.

Lesen Sie hier: "Lieber kaufen als mieten"

Alle Veränderungen, die zu Eingriffen in die Bausubstanz des Hauses führen, wie etwa Entfernen von Wänden, Verlegung eines neuen Bodens müssen vom Vermieter genehmigt werden. Das gilt auch bei kleineren Arbeiten wie dem Einbau eines Sicherheitsschlosses oder Spions, dem Kürzen eines Türblattes oder dem Anbringen einer Holzverkleidung.

Zusätzlich muss vereinbart werden, dass die Wohnung oder das Haus bei der Beendigung des Mietverhältnisses auch in dem veränderten Zustand bleiben darf.

Lesen Sie hier: Merk - "München wird keine Hochhaus-Stadt"

"Wer solche Arbeiten ohne die Genehmigung und ohne eine Vereinbarung mit dem Vermieter durchführt, riskiert, dass er alles bei Auszug wieder rückgängig machen muss. Dies gilt auch, wenn die Maßnahmen den Wert der Wohnung objektiv erhöhen. Der Vermieter kann verlangen, dass die Wohnung wieder in den ursprünglichen Zustand zurück versetzt wird. Das kann teuer werden!", warnt Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins München. Der Mieter hat auch keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich.

"Die Erlaubnis zur Modernisierung reicht nicht aus. Es muss eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung geschlossen werden", so Rastätter.

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