Geisterfahrt und Promille-Spaß mit Folgen

Ein Autofahrer ist zu betrunken, um auf der richtigen Straßenseite zu fahren – die Polizei zieht ihn raus. Ein anderer täuscht nach einer durchzechten Nacht eine Entführung vor
Nina Job |
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Ein Autofahrer ist zu betrunken, um auf der richtigen Straßenseite zu fahren – die Polizei zieht ihn raus. Ein anderer täuscht nach einer durchzechten Nacht eine Entführung vor

München -  Kein Wochenende vergeht, ohne dass die Polizei betrunkene Autofahrer aus dem Verkehr zieht. Freitagnacht setzte sich ein Münchner so blau hinters Steuer, dass er zum Geisterfahrer wurde. Ein anderer ließ seinen Beifahrer „zum Spaß“ eine Entführung vortäuschen.

Um 2.40 Uhr fiel einer Polizeistraße aus Pasing ein Audi auf, der auf der schneebedeckten Verdistraße in Obermenzing nicht nur in Schlangenlinien, sondern auch als Geisterfahrer unterwegs war.
Als die Polizisten den Fahrer stoppten, wehte ihnen eine intensive Alkoholfahne entgegen. Ein Atemalkoholtest ergab stattliche drei Promille. Bei solchen Werten sprechen Polizisten intern von fahrenden Alkoholikern statt von alkoholisierten Fahrern. Angeschnallt war der Mann auch nicht. Die Polizei beschlagnahmte den Führerschein des 32-Jährigen, brachte ihn zur Blutabnahme.

Einen sehr merkwürdigen Scherz erlaubte sich ein Mann aus Gräfelfing. Er saß auf dem Beifahrersitz in einem Iveco-Kleinlaster seines Spezl. An einer Kreuzung in der Moosacher Straße klemmte er einen Zettel ins Fenster, auf dem „Hilfe“ stand. Eine Frau, die ebenfalls an der Ampel neben dem Lieferwagen halten musste, machte sich sofort Sorgen um den Mann. Zumal sie beobachtet haben wollte, dass der Beifahrer sehr gestresst aussah. Die Frau alarmierte die Polizei. Aufmerksam wie sie war, konnte sie den Beamten gleich das komplette Kennzeichen mitteilen.

Die Einsatzzentrale schickte fünf Streifenwagen los. Eine Streif traf die Männer schließlich 15 Minuten später an der Adresse an, wo der Lieferwagen gemeldet war. Die Zettelaktion sei nur ein Scherz gewesen, gaben die Männer zu Protokoll.

Blöd für die Spaßvögel: Die Beamten stellten fest, dass der Fahrer nach Alkohol roch. Er bekam – wie der Geisterfahrer – eine Anzeige wegen einer Trunkenheitsfahrt. Der vermeintlich Entführte wurde „eindringlich belehrt“.

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