Geisterfahrer gestoppt

Der Senior fährt zweimal in falscher Richtung. Die AZ klärt die Fragen zur Altersgrenze
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Stop! Dieses Schild soll Geisterfahrer daran hindern, falsch auf die Autobahn zu fahren.
az Stop! Dieses Schild soll Geisterfahrer daran hindern, falsch auf die Autobahn zu fahren.

München Es sind Fälle wie dieser, die die Diskussionen über ein Fahrverbot für Hochbetagte schüren: Ein 91-Jähriger war in der Nacht zum Mittwoch gleich zwei Mal als Geisterfahrer unterwegs.
Auf der B17 bei Lagerlechfeld entging er den Polizeistreifen. Um kurz vor 1 Uhr dann auf dem Autobahnring München A99 Richtung Ludwigsfeld. Schließlich stoppten Bauarbeiter den Mann an einer Straßenverengung und übergaben ihn der Polizei.

Dem 91-Jährigen blüht jetzt eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Ob er seinen beschlagnahmten Führerschein noch einmal zurückbekommt, ist fraglich.

In Deutschland gibt es keine Altersgrenze, nach der Senioren nicht mehr Autofahren dürfen – anders als in den meisten EU-Ländern, die ab einem bestimmten Alter Tauglichkeitsprüfungen verlangen.

Nur wer betrunken am Steuer erwischt wird, einen Unfall verursacht, oder kriminelles Fahrverhalten an den Tag legt, muss um seinen Führerschein bangen. „Dann kann die Polizei den Führerschein gleich an Ort und Stelle einziehen“, sagt Josef Maurus vom ADAC Südbayern. „Wie lange das Fahrverbot aber gilt, entscheidet der Richter.“ Das gelte auch für Geisterfahrer: „Die wenigsten sind ja mutwillig auf der falschen Straßenseite unterwegs."

Der Staat schaut trotzdem, welche Senioren eine Gefahr für andere sind. „Wer immer wieder in Unfälle verwickelt ist, muss eine Fahrtauglichkeitsprüfung ablegen“, sagt Maurus. „Oft bitten aber auch Familienangehörige die Oma oder den Opa, die Prüfung zu machen.“ Selbst wer die nicht besteht, darf noch fahren – mit Auflagen fahren: nur noch tagsüber, Autobahnverbot oder nur in gewohnter Umgebung. Dies wird dann im Führerschein vermerkt.

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