Geflügelpest: München verschärft Sicherheitsvorkehrungen

Die Stadt erlässt verstärkte Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltung und ein Fütterungsverbot für Wildgeflügel.
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Ein Schild mit der Aufschrift "Geflügelpest - Betreten strengstens verboten!" steht auf einem Hof.
Ein Schild mit der Aufschrift "Geflügelpest - Betreten strengstens verboten!" steht auf einem Hof. © Matthias Schrader/dpa/Symbolbild

München - Zum Schutz der Münchner Geflügelhaltungen vor der Geflügelpest hat die Stadt "ab sofort" verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Ebenso gilt ein Verbot von Ausstellungen und Märkten und ein Fütterungsverbot von wildlebenden Wasservögeln.

Geflügelpest: Stadt erlässt verstärkte Sicherheitsmaßnahmen

Die Erkrankung endet vor allem für Geflügel in den meisten Fällen tödlich. Ein Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb kann somit hohen wirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen.

Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden. Funde toter Wasservögel können dem Städtischen Veterinäramt telefonisch unter 233-36313 gemeldet werden. Zudem rät die Stadt, Hunde und Katzen an Gewässern, zum Beispiel in den Isarauen, nicht freilaufen zu lassen.

Die Anordnungen erfolgen anhand einer für Bayern entwickelten Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit "auf Grundlage bundeseinheitlicher Beurteilungskriterien".

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Tierhalter sollen auf mögliche Erkrankungen achten

Zu den erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen zählt besonders, dass Geflügelbestände nicht von betriebsfremden Personen betreten werden, dass das Betreten der Haltungen nur mit betriebseigener Kleidung unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen erfolgt, Nutzgeflügel aus der Haltung nicht entweichen kann, Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert werden, Wildgeflügel nicht gefüttert wird und eine konsequente Schadnagerbekämpfung erfolgt.

Ein besonders hohes Risiko für den Eintrag der Geflügelpest besteht für Betriebe mit möglichem Außenkontakt von gehaltenem Geflügel mit wildlebendem Wassergeflügel. Tierhalter sind grundsätzlich aufgefordert auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen.

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  • köterhalsband am 10.12.2021 22:50 Uhr / Bewertung:

    Vogelgeippe?

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