Gefloppte Pool-Party: Backstage klagt

Zu wenig Besucher: Die Veranstalter machen ein dickes Minus und streiten sich vor Gericht.
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Die Pool-Party fand im Backstage statt. (Archivbild)
job Die Pool-Party fand im Backstage statt. (Archivbild)

München - Es war einiges geboten bei der Pool-Party im Backstage-Club: Unter anderem eine Riesen-Strand-Fläche, ein Mega-Pool, jede Menge Livemusik und natürlich Palmen fürs Karibik-Feeling. Sowas hat seinen Preis.

Doch das Backstage als Veranstaltungsort und die Event-Agentur wurden vom Zulauf an jenem 11. Juli 2015 bitter enttäuscht. Unterm Strich machten die Unternehmen mit der Party einen deutlichen Verlust.

Und es kam noch schlimmer. Da man sich im Vorfeld trotz intensivem E-Mail-Verkehr nicht über alle Details der Veranstaltung einigen konnte und auch keinen Vertrag zustande brachte, hat der Veranstaltungsflop jetzt ein gerichtliches Nachspiel.

Backstage und Agentur streiten vor Gericht

Das Backstage fordert 64.000 Euro von der Agentur. 15.000 Euro für die Miete der Räumlichkeiten, 49.000 Euro für andere Vorbereitungskosten. Der Grund: Der Geschäftsführer der Agentur habe eine hohe Besucherzahl zugesichert und in den E-Mails auch die weitgehende Übernahme der Kosten versprochen. Zudem seien Einnahmen aus dem Getränkeverkauf bei ihm beziehungsweise der Agentur verblieben. Doch die Event-Agentur weigert sich zu zahlen. Man habe im Vorfeld selber Kosten gehabt. Da beide Parteien Einnahmen und Ausgaben teilen müssten, sei man quitt.

Das Landgericht wies die Klage des Backstage tatsächlich ab. Mangels bindender Absprache zwischen den Parteien, so die Richter, müsse jede Partei ihre Ausgaben selbst tragen.

Party-Umsatz muss ermittelt werden

Das Backstage ging in Berufung. Und erzielte einen Teilerfolg. Die Urteilsbegründung der Vorinstanz sei arg knapp geraten, moniert der zuständige Senat des Oberlandesgerichts unter dem Vorsitz von Stefan Antor.

Die E-Mails würden zumindest zeigen, dass die Agentur bei einem Umsatz über 30.000 Euro die Hälfte, zumindest aber Saalmiete berappen müsse. Die erste Instanz hätte unter anderem überprüfen müssen, wie hoch der Umsatz bei der Pool-Party gewesen ist.

Der OLG-Senat verwies den Casus zurück an das Landgericht. Das soll jetzt Versäumtes nachholen und den Party-Umsatz ermitteln lassen.

Lesen Sie hier: Putzende Diebin macht fette Beute

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