Gebrauchtwagen-Deal in München endet mit Großeinsatz der Polizei
Es soll schon mal vorgekommen sein, dass sich beim Kauf eines Gebrauchtwagens Besitzer und Kunde nicht einig geworden sind. Meist geht es dabei um den Preis oder den Zustand des Fahrzeugs. Allerdings endet so ein geplatzter Deal eher selten damit, dass 20 Streifenwagen anrücken, so geschehen jetzt in Berg am Laim.
Ein 60 Jahre alter Münchner hatte im Internet sein Auto zum Kauf angeboten. Ein 27-jähriger Niederländer meldete sich daraufhin und zeigte reges Interesse. Die Männer verabredeten sich für Donnerstagnachmittag gegen 16.30 Uhr in Berg am Laim. Treffpunkt war die Gronsdorfer Straße, in der der Münchner wohnt. Dort sollte sich der Käufer den Wagen in Ruhe ansehen können. Allerdings wurden sich Käufer und Verkäufer nicht einig. Es kam zum Streit, der Deal platzte quasi mit einem Knall. Damit hätte die Sache eigentlich enden können. Nicht in diesem Fall.
Aus Frust verständigt der Käufer den Polizeinotruf
Der 27-Jährige war so sauer auf den Verkäufer, dass er ihm offenbar eins auswischen wollte und die Polizei anrief. Der Niederländer behauptete, dass er von dem 60-Jährigen auf offener Straße mit einer Schusswaffe bedroht worden sei. Prompt löste die Einsatzzentrale im Präsidium Großalarm aus: 20 Streifenwagen rückten in der Gronsdorfer Straße mit Blaulicht und Martinshorn an. Die Gegend wurde abgeriegelt und gesichert. Die Beamten statteten dem 60-Jährigen einen Besuch ab. Der fiel aus allen Wolken und bestritt vehement, dass er mit einer Waffe gedroht habe. Die Polizisten fanden in der Wohnung auch keine Pistole oder einen Revolver, wie ein Polizeisprecher am Freitag bestätigte.
Ermittlungen wegen Vortäuschens einer Straftat
Dafür geriet der Niederländer zunehmend ins Stottern und auch in Erklärungsnot. Weil er sich immer mehr in Widersprüche verwickelte, kamen den Beamten Zweifel an der Räuberpistole. Inzwischen wird gegen den Autokäufer wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt. Das Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB) wird in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet.

