Gasspeicherumlage entfällt: Was das für Kunden der Stadtwerke München bedeutet

Die Gasspeicherumlage entfällt, und die Energiekosten insgesamt sinken: Ab Januar 2026 profitieren viele Erdgaskunden der Stadtwerke München von niedrigeren Preisen. 
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Gasheizung in einer Münchner Privatwohnung: Ein Mann liest die Daten vom Zähler in seinem Heizungsraum ab. (Symbolbild)
Gasheizung in einer Münchner Privatwohnung: Ein Mann liest die Daten vom Zähler in seinem Heizungsraum ab. (Symbolbild) © imago images/Wolfgang Maria Weber

Gute Nachricht für die meisten Erdgaskunden der Stadtwerke München: Zum 1. Januar 2026 passen die SWM die Preise aufgrund veränderter Kosten an, sodass ein Großteil der Nutzer mit Beginn des neuen Jahres Geld spart.

Erdgaspreise bei den Stadtwerken: Ein Beispielkunde spart acht Prozent

"Während die Netznutzungsentgelte und die Kosten für Emissionszertifikate steigen, reduzieren sich für die SWM zeitgleich Beschaffungskosten und die Bilanzierungsumlage deutlich", teilt das Unternehmen mit. Zudem werde die Gasspeicherumlage voraussichtlich zum 1. Januar 2026 gänzlich entfallen.

Daher könne man den Arbeitspreis deutlich senken, während man den Grundpreis anheben müsse, heißt es bei den Stadtwerken: In Summe würden die meisten Erdgaskunden von einer Senkung ihrer Energiekosten profitieren.

In einem Rechenbeispiel der SWM zahlt der Münchner Musterhaushalt (15.000 kWh/a, M-Erdgas M) ab Januar 2026 etwa 153 Euro pro Jahr weniger (etwa 1764 Euro statt etwa 1917 Euro). Das entspricht einer Senkung von acht Prozent im Vergleich zum aktuellen Preis. Die Stadtwerke wollen alle Erdgaskunden in diesen Tagen schriftlich und individuell über die neuen Preise informieren.

"Wir können in München beides: Nachhaltige und faire Energieversorgung für alle", sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke.

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  • MUC0 vor einer Stunde / Bewertung:

    Warum können Bäcker keine solche Umlage erhalten? Vermutlich hängt das damit zusammen das die ihre Wichtigkeit nicht per Verordnung selbst bestimmen können.

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