Garching: Angler-Kampf vor Gericht

Der Garchinger Stadtrat Walter Kratzl hat einen seiner Klubkollegen als „korrupt“ bezeichnet. Jetzt gibt es Zoff im Fischerverein.
von  Abendzeitung
Stadtrat Walter Kratzl vor dem Landgericht.
Stadtrat Walter Kratzl vor dem Landgericht. © Torsten Huber

GARCHING - Der Garchinger Stadtrat Walter Kratzl hat einen seiner Klubkollegen als „korrupt“ bezeichnet. Jetzt gibt es Zoff im Fischerverein.

Zoff im Fischereiverein Garching: „Du und der K. seid's korrupt, ihr seid's beide korrupt“, polterte der Garchinger Stadtrat Walter Kratzl von den Freien Wählern bei einer Vereinssitzung in der Gaststätte Alter Wirt.

Gemeint waren der Vereinsvorsitzende Walther Posmik und das Mitglied David K.

Die beiden schickten Kratzl eine Unterlassungserklärung: 10000 Euro sollte er zahlen, wenn er weiterhin so eine „unwahre Behauptung“ aufstelle. Der Lokalpolitiker unterschrieb diese Unterlassung aber nicht. Der Fall liegt jetzt bei dem Münchner Landgericht für Zivilsachen.

Im Sommer 2009 bahnte sich die Verbal-Attacke des Stadtrats, der inzwischen aus dem Fischereiverein ausgetreten ist, an. Wie jedes Jahr veranstalteten die Angler ein Fest. Halb Garching ist dann auf den Beinen. Posmik verteilte an die Vereinsmitglieder blaue T-Shirts: Vorne das Vereinswappen, hinten der Aufdruck „EWG – Energiewende Garching“. Die sollte man beim Fisch- und Bier-Verkaufen werbewirksam tragen.

David K. ist Geschäftsführer von Energie-Wende-Garching GmbH & Co. KG. Und Walther Posmik bekommt von EWG Aufträge. Für Stadtrat Kratzl war das zu viel: „Ich trage das T-Shirt nicht, um für euch Werbung zu machen.“ Stattdessen wurde Kratzl, der 40 Jahre Mitglied war, zum Fischeputzen im hinteren Bereich eingeteilt – zur Strafe? Drei Tage später erlitt er einen Herzinfarkt. Bei der Sitzung im Januar ließ Kratzl dann Dampf ab.

Verteidiger Manfred Plautz: „Herr Kratzl meint, dass die Herren ihre wirtschaftlichen Vorteile über die Interessen des Vereins stellen. Der Ausdruck Korruption ist nur strafbar, wenn man diese Behauptung begründet. Das hat mein Mandant nicht getan.“ Jetzt entscheiden die Richter. th

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