Fußgänger stößt Radler: Absicht oder nicht?
München - Paul F. (49, Name geändert) ist bei den Grünen engagiert, kämpft für Radlerrechte und fährt selber gerne Rad. Und doch soll der Anwalt in der Laimer Unterführung als Fußgänger mit Radlern aneinandergeraten sein und einen sogar so gestoßen haben, dass dieser stürzte und sich schwer verletzte.
Das schildert jedenfalls das Opfer, ein 42-jähriger Geschäftsmann, der am 27. Juli des vergangenen Jahres mit dem Rad durch die Unterführung – deren Gehweg sich Radler und Fußgänger eigentlich friedlich teilen sollen – fahren wollte. "Ich habe schon von weitem gesehen, dass sich der Mann über irgendetwas aufgeregt hat."
Fußgänger stößt Radfahrer: Absicht oder nicht?
Woran er das erkennen konnte, will die Richterin wissen. Der Mann habe gestikuliert, antwortet der Zeuge. Genauer gesagt, der Fußgänger habe sich mit den Armen so breitgemacht, als ob er sagen wollte: "Das ist mein Platz."
Als er den verärgerten Mann passieren wollte, habe er einen Stoß verspürt, die Balance verloren und sei gestürzt. Er erlitt Quetschungen unter anderem am Handgelenk und eine Gehirnerschütterung. Eine Woche sei er krank geschrieben gewesen, berichtet der 42-Jährige.
Der Fußgänger sei danach zwar ganz nett gewesen, habe auch ruhig abgewartet, bis die Polizei kam. Entschuldigt habe er sich aber nicht bei ihm. Vielleicht, weil er sich keiner Schuld bewusst war? Vor Gericht lässt Paul F. jedenfalls seinen Verteidiger erklären, dass der Vorwurf bestritten wird. Absicht oder keine Absicht, das ist die entscheidende Frage.
Fußgänger stößt Radfahrer: Verfahren eingestellt
Die Version des Angeklagten: An diesem Sommerabend sei "überdurchschnittlich viel los" gewesen in der Unterführung. Eine Radlerin habe ihm Unfreundliches zugerufen. Was, weiß er nicht mehr. Er habe sich zu ihr umgedreht und ebenfalls etwas Unfreundliches gerufen. Was, weiß er nicht mehr.
"Aber keine Beleidigung", erklärt der Anwalt. Als er sich wieder zurückdrehte, sei es zu einem leichten Kontakt mit dem Radler gekommen. Dagegen spricht aber nicht nur die Aussage des Unfallopfers, sondern auch ein Foto des geröteten Unterarms von Paul F. – aufgenommen kurz nach dem Vorfall.
Dennoch einigen sich die Prozessbeteiligten, das Verfahren einzustellen – gegen Zahlung von 1.500 Euro für wohltätige Zwecke.
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