Fußball brutal vor Gericht: Faustschlag gegen Mittelstürmer

Böses Foul bei einem Fußballspiel: Ekrem M. vom FC Kosova II (31) stand wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht - er hatte einem Mittelstürmer vom SV Germering II mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
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Torsten Huber Illustration

MÜNCHEN - Böses Foul bei einem Fußballspiel: Ekrem M. vom FC Kosova II (31) stand wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht - er hatte einem Mittelstürmer vom SV Germering II mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Ein gerichtliches Nachspiel hatte gestern die C-Klasse-Begegnung FC Kosova II gegen SV Germering II (6 : 0): Ekrem M. (31) vom FC Kosova musste sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Münchner Amtsgericht verantworten. Er soll einem Germeringer Mittelstürmer einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. 4. Mai 2008, Sportplatz, Kronwinkler Straße 25 in München-Aubing: Anpfiff 12.45 Uhr. Nach 30 Minuten hat Germering bereits zwei Tore kassiert. Die Nerven liegen blank. Germerings Mittelstürmer Denis T. (26) foult Ekrem M. Der Schiedsrichter erteilt ihm eine Verwarnung. Das Spiel läuft weiter. Plötzlich schreit Denis T. auf. Das Gesicht ist blutig. Er muss vom Platz ins Krankhaus. Die Unterlippe muss genäht werden.

Gegner soll in Faust gelaufen sein

Laut Staatsanwalt habe sich Ekrem M. für das Foulspiel gerächt. Mitten auf dem Spielfeld haute Ekrem M. ohne Grund dem Gegenspieler mit der Faust ins Gesicht. Bereits 2008 bekam er dafür einen Strafbefehl in Höhe von 1200 Euro. Dagegen legte Ekrem M. mit seinem Anwalt Claudius Artz Einspruch ein. Ekrem M. behauptet: „Ich habe den Ball mit dem linken Fuß weggeschlagen. Bei der Drehbewegung ist mir Denis in die Faust gelaufen.“ Das Opfer und ein Spieler von den Germeringern widerlegen die Aussage vor Gericht.

1600 Euro Geldstrafe

Richter Florian Weinzierl verurteilte Ekrem M. zu einer Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro und sagte in Richtung Anklagebank: „Der Schiedsrichter hat auch ausgesagt, sie (der Angeklagte, die Red.) hätten T. geschlagen.“ Und er muss ihm ein Schmerzensgeld bezahlen. Strafverteidiger Claudius Artz will in Berufung gehen: „Die Zeugen haben sich in Widersprüche verwickelt. Einer sagte, dass Opfer habe am Boden gelegen. Das Opfer selbst sagte, es sei gestanden.“ Artz meinte weiter: „Wie oft wird jemand mit noch schlimmeren Verletzungen vom Platz getragen. Da könnte man ja bei jedem Spiel gleich fünf Anzeigen wegen Körperverletzung erstatten.“

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