Für Richter gilt 3G, für Justiz-Besucher nicht

In Gerichtsgebäude darf mit Maske jeder rein. Eine Adresse muss man nicht mehr angeben.
von  Nina Job
Wer in München ein Justizgebäude betritt, muss eine FFP-2-Maske tragen. (Symbolbild)
Wer in München ein Justizgebäude betritt, muss eine FFP-2-Maske tragen. (Symbolbild) © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

München - Ohne Impf- oder Genesenennachweis kommt man in die meisten Einzelhandelsgeschäfte nicht mehr rein. Für den Tierpark - obwohl im Freien - braucht man sogar noch einen gültigen, negativen Test. Doch für Besucher des Strafjustizzentrums in der Nymphenburger Straße gelten derartige Regeln nicht. Warum ist das so, fragt sich manch Zeuge oder Prozessbeobachter. Die AZ hat nachgefragt.

Infektionsketten können nun nicht mehr nachvollzogen werden

Monatelang galt in Bayern: Besucher von Justizgebäuden dürfen erst hinein, wenn sie schriftlich versichert haben, dass sie keine erkältungs- bzw. coronatypischen Symptome haben, zudem mussten sie einen Zettel ausfüllen, auf dem sie ihre Adresse und Erreichbarkeit hinterließen.

Im Fall von Ansteckungsfällen sollte damit die Infektionskette nachvollzogen werden können. Doch diese generelle Regelung gilt in Bayern mittlerweile nicht mehr.

FFP-2-Masken sind Pflicht

Lediglich das Tragen von FFP-2-Masken beim Betreten eines Justizgebäudes ist laut bayerischem Justizministerium verpflichtend. Zudem ist "wo immer möglich, ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten." Davon abgesehen bestimmt der jeweilige Gerichtspräsident bzw. Hausherr, was in seinem Hause gilt.

Für das Strafjustizzentrum hat der Präsident des Oberlandesgerichts, Hans-Joachim Heßler, eine Kontaktverfolgung nicht angeordnet. OLG- Sprecher Florian Gliwitzky: "Das hat sich in der Praxis nicht als gewinnbringendes Instrument herausgestellt."

Die Richter dürfen selber entscheiden

"In Sitzungssälen entscheiden die Richterinnen und Richter in richterlicher Unabhängigkeit, ob im Einzelfall aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine Maske zu tragen ist", teilte ein Justizsprecher der AZ mit. Eine 3G oder 3G-Plus-Regelung ist nach der aktuellen Infektionsschutzverordnung für die Besucher der Gerichte sowie für Prozessbeteiligte bisher nicht vorgesehen.

Andere Regeln bei Justizangehörigen und Zivilprozessen

Anders für die Justizangehörigen: Sie unterliegen laut Ministerium der bundeseinheitlichen 3G-Regelung: Sie müssen also geimpft, genesen oder getestet sein, sofern sie in Präsenz tätig sind. Dies gilt auch im Gerichtssaal und auch für ehrenamtliche Richter.

Bei Zivilprozessen ist es mittlerweile wieder anders: Sie werden laut Ministerium mittlerweile zu Tausenden digital durchgeführt. Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer mobilen Videokonferenzanlage.

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