Für Arbeitnehmer gibt's kein Hitzefrei

Auch bei hohen Sommertemperaturen heißt es für den Arbeitnehme weiterschuften - selbst dann haben sie kein Recht auf „hitzefrei“.
dapd |
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Wenn es richtig heiß ist, hilft Angestellten leider weiterhin nur der Ventilator - Hitzefrei bekommen sie nicht.
AZ/Martha Schlüter Wenn es richtig heiß ist, hilft Angestellten leider weiterhin nur der Ventilator - Hitzefrei bekommen sie nicht.

München - „Die Arbeitsstättenregeln sehen keine absolute Obergrenze zulässiger Temperaturen am Arbeitsplatz vor“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), Bertram Brossardt, am Montag in München. Grundsätzlich sollte aber die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen nicht höher als 26 Grad Celsius sein. Doch auch jenseits der 26-Grad-Grenze ergäben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen.

 

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