Für Arbeitnehmer gibt's kein Hitzefrei
München - „Die Arbeitsstättenregeln sehen keine absolute Obergrenze zulässiger Temperaturen am Arbeitsplatz vor“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), Bertram Brossardt, am Montag in München. Grundsätzlich sollte aber die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen nicht höher als 26 Grad Celsius sein. Doch auch jenseits der 26-Grad-Grenze ergäben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen.
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