Vier Frauen und ein 13-Jähriger starben: Prozess um das Zugunglück von Garmisch startet in München

Das war 2022 die Bilanz des schweren Zugunglücks in Oberbayern. Zwei Mitarbeiter der Bahn müssen sich nun vor Gericht verantworten. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
AZ/ dpa |
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Das Zugunglück von Garmisch hat vor drei Jahren die Region geschockt. (Archivbild)
Das Zugunglück von Garmisch hat vor drei Jahren die Region geschockt. (Archivbild) © Angelika Warmuth/dpa

Mehr als drei Jahre nach dem Zugunglück mit mehreren Toten und vielen Verletzten in Garmisch-Partenkirchen beginnt am Dienstag (28.10.) der Prozess vor dem Landgericht München II. Das Verfahren dürfte kompliziert werden. Alles was man dazu wissen muss: 

Was ist damals passiert?

Im Juni 2022 entgleiste am Tag vor Beginn der Pfingstferien bei Garmisch-Partenkirchen ein Regionalzug. Vier Frauen und ein 13-Jähriger starben. 78 Menschen wurden verletzt, 16 von ihnen schwer. Die Strecke war monatelang gesperrt, der Schaden an Fahrzeugen und Infrastruktur belief sich auf geschätzt 4,75 Millionen Euro. 

Was war die Unfallursache?

Ursache des Zugunglücks waren laut verschiedener Gutachten marode Betonschwellen. Wegen chemischer Reaktionen im Inneren des Stahlbetonkerns waren die Schwellen nicht mehr tragfähig genug.

Wer ist angeklagt?

Wegen möglicher Versäumnisse sind zwei Bahnmitarbeiter angeklagt. Die Staatsanwaltschaft München II wirft ihnen unter anderem fahrlässige Tötung vor.

Die Bilder von Trümmern und entgleisten Waggons haben sich bei vielen eingeprägt. (Archivbild)
Die Bilder von Trümmern und entgleisten Waggons haben sich bei vielen eingeprägt. (Archivbild) © Sven Hoppe/dpa

Die Anklage war bereits im Dezember 2023 erhoben worden, ursprünglich gegen drei Bahnmitarbeiter - ein Verfahren wurde jedoch eingestellt. Für den Prozess sind 19 Termine bis zum 15. Januar 2026 festgesetzt.

Wenn die Schwellen das Problem waren - was haben dann die Bahnmitarbeiter damit zu tun?

Einem Bericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) zufolge war eine Meldung eines Triebwagenführers über ein Problem an der späteren Unfallstelle nicht weitergegeben worden. Noch am Vorabend des Unglücks hatte ein Lokführer sich beim Fahrdienstleiter gemeldet und von Unregelmäßigkeiten an der späteren Unfallstelle berichtet. Er sprach von einer "Kurvenüberhöhung", es sei ein "Schlenker" drin. Der Fahrdienstleiter habe diese Meldung nicht weitergegeben. Danach passierten Züge die Stelle, ohne dass es erneute Meldungen gab.

Gegebenenfalls hätte die Weitergabe der Meldung zu einem anderen Ablauf der Geschehnisse geführt, hieß es in dem Bericht. Sie stuft dies dennoch aufgrund anderer Einflüsse nicht als unmittelbar für den Unfall relevant ein. Die BEU befasste sich ausdrücklich nicht mit möglichen Versäumnissen einzelner Mitarbeiter.

Zwei Bahnmitarbeiter sollen nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch vor Gericht. (Archivbild)
Zwei Bahnmitarbeiter sollen nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch vor Gericht. (Archivbild) © Uwe Lein/dpa

Was bedeutet das für die Deutsche Bahn?

Für die Bahn ist die Sache extrem heikel. Zwar heißt es in einem internen Bericht der Bahn, dass der Unfall die "unmittelbare Folge" des regel- und pflichtwidrigen Verhaltens des Personals vor Ort gewesen sei. Allerdings habe die damals zuständige Bahn-Tochter DB Netz nicht ausreichend auf die Erkenntnisse zu schadhaften Betonschwellen reagiert und den Unfall dadurch ermöglicht. Die Probleme an älteren Schwellen waren bekannt. Der Unfall sei vermeidbar gewesen, hieß es. Die Deutsche Bahn kündigte daher im Spätsommer an, juristisch gegen die damaligen Vorstandsmitglieder vorzugehen. 

Außerdem will sie verschiedene Maßnahmen ergreifen, damit sich so ein Unglück nicht wiederholt. Zum einen sollen alle potenziell risikobehafteten Bahnschwellen ausgetauscht werden. Ein Großteil davon, nämlich zwei Millionen Betonschwellen, sei bereits ersetzt worden. Darüber hinaus werden Schulungen durchgeführt.

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  • Knoedel vor 59 Minuten / Bewertung:

    19 Termine!
    Und was kommt dann dabei heraus? Wahrscheinlich 6 Monate auf Bewährung.
    Es war eine Verkettung unglücklicher Umstände. Sowas passiert leider.
    Eine 100prozentige Garantie das nichts passiert gibt es nicht.

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