Fünf Jahre Haft für U-Bahn-Schubser gefordert

Staatswanwaltschaft Laurant Lafleur bleibt hart: Fünf Jahre Haft fordert er im Prozess um den 70-jährigen U-Bahn-Schubser Ludwig D. Sein Verteidiger Peter Guttmann plädiert für eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Ludwig D. sagt unter Tränen: "Ich bitte Gott, dass er mir hilft."
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Ludwig D. vor Gericht.
Gregor Feindt Ludwig D. vor Gericht.

MÜNCHEN - Staatswanwaltschaft Laurant Lafleur bleibt hart: Fünf Jahre Haft fordert er im Prozess um den 70-jährigen U-Bahn-Schubser Ludwig D. Sein Verteidiger Peter Guttmann plädiert für eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Ludwig D. sagt unter Tränen: "Ich bitte Gott, dass er mir hilft."

Unter Tränen zeigte der Rentner Ludwig D. (70) noch einmal Reue und sagte in seinem Schlusswort: „Ich bitte Gott, dass er mir hilft.“ Zuvor hatte der Staatsanwalt Laurant Lafleur wegen versuchten Mordes fünf Jahre Freiheitsstrafe gefordert und fragte: „Was ist eine gerechte Strafe für diese Wahnsinnstat?“

Opfer kam mit einer Beule davon

Es passierte am 2. Juni 2008, gegen 14.20 Uhr, an der U-Bahnstation Petuelring: Als die U 3 mit Tempo 20 einlief hat der frühere Versicherungskaufmann Ludwig D. die damals 13-jährige Schülerin Dimitra T. gegen den Zug geschubst. Sie geriet zwischen zwei Waggons. Durch ein Wunder prallte sie gegen die gewölbte Fensterscheibe des Führerhauses und wurde so auf den Bahnsteig zurückgeschleudert. Sie kam mit einer Beule am Kopf und Schürfwunden davon (AZ berichtete).

"Selber Schuld"

Staatsanwalt Lafleuer sieht das Mordmerkmal der „Heimtücke“ gegeben, weil er das Mädchen hinterrücks in Richtung U-Bahn gestoßen hat: „Mit seinem Stoß hat er einen causalen Verlauf in Gang gesetzt, der er nicht mehr beherrschen konnte.“ Sein „Handlungstreiben“ war der Ärger über die Schüler, die am Bahnsteig rumtobten. Einen „Abwehrreflex“, weil er sich von den Schülern bedrängt fühlte, nimmt ihm Lafleur nicht ab. Dafür spreche das „unsägliche Nachtatverhalten“. Der Angeklagte stieg in die U-Bahn und sagte: „Selber Schuld“.

Das Urteil kommt am Mittwoch

Strafverteidiger Peter Guttmann plädierte auf gefährliche Körperverletzung und forderte eine Bewährungsstrafe: „Dieser Prozess bewegt München.“ Er sprach davon, dass ältere Menschen „dünnhäutiger“ werden. Bewusst habe sich sein Mandant in den hinteren Teil des U-Bahnsteigs zurückgezogen, um den Kontakt mit den Schülern zu vermeiden. Als ihn eine schwarz gekleidete Person anrempelte, schaute er ihr nach. Als er sich umdrehte tauchte plötzlich wieder eine schwarz gekleidete Person dicht vor ihm auf: „Er nahm nicht wahr, dass es sich um eine 13-Jährige gehandelt hat.“ Refelxartig soll er die Person von sich geschubst. Nebenkläger Dominik Matschl,d er die Rechte des Opfer vertritt, sagte: „Die Geschädigte Mitleid mit dem Angeklagten und will nicht, dass er zu hart bestraft wird.“ Das Urteil kommt am Mittwoch.

Torsten Huber

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