Fünf Jahre Haft für Münchner Tagesmutter
MÜNCHEN - Das Urteil ist gesprochen: Die Tagesmutter, die im September 2008 ein Baby so heftig schüttelte, dass es an den erlittenen Verletzungen starb, muss für fünf Jahre hinter Gitter.
Eine Tagesmutter muss wegen des Todes eines ihr anvertrauten Kleinkindes fünf Jahre hinter Gitter. Das Münchner Schwurgericht verurteilte die 34-Jährige am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu der Haftstrafe. Sie hatte im September 2008 einen 14 Monate alten Jungen so heftig geschüttelt, dass der Kleine eine Hirnblutung erlitt und im Krankenhaus starb. (dpa)
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