Frisch aufgehängt: Erstes Radl-Überholverbotsschild in München

Weil Autofahrer sich auf der Regerbrücke nicht an den Mindestabstand halten, reagiert die Stadt mit einem neuen Schild. Das hängt nun zum ersten Mal in München.
Jan Krattiger
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Mobilitätsreferent Georg Dunkel (li.) mit dem neuen Überholverbotsschild für einspurige Fahrzeuge.
Mobilitätsreferent Georg Dunkel (li.) mit dem neuen Überholverbotsschild für einspurige Fahrzeuge. © LHM/MOR

Es ist eng auf der Regerbrücke in Obergiesing. Zu eng, vor allem zum Überholen von Radfahrern. Denn dabei müssten Autos einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten, was dort nach den aktuellen Gegebenheiten nicht möglich ist.

Eigentlich müssten bereits die durchgezogene Mittellinie, eine Sperrfläche und Tempo 30 dafür sorgen, dass Autofahrer sich daran halten und die Radfahrer nicht überholen. Das hat aber offenbar bisher nicht gut geklappt – laut Mobilitätsreferat kam es dort "immer wieder zu illegalen Überholmanövern, bei denen entweder Radfahrende widerrechtlich unter Nutzung der Gegenfahrbahn oder unangenehm nah überholt wurden".

Zu eng: Hier dürfen Autofahrer Radler nicht überholen

Darum verdeutlicht das Mobilitätsreferat dieses Überholverbot mit einem neuen Schild, das nun erstmals in München hängt. Es heißt ganz offiziell "Überholverbot für einspurige Fahrzeuge", also für Fahrräder und Mofas/Motorräder. 

"Irrtum ausgeschlossen, hier dürfen insbesondere Radfahrer*innen nicht überholt werden", heißt es in der Mitteilung der Stadt weiter. 

Er freue sich, in München erstmals dieses Verkehrszeichen angeordnet zu haben, sagt der Mobilitätsreferent Georg Dunkel (parteilos): "Es wird an dieser Stelle zu mehr Sicherheit für die Radler*innen beitragen."

Auch andere Möglichkeiten hat die Stadt offenbar geprüft: Die Gehwege sind zu schmal, um sie für den Radverkehr freizugeben und für einen Radstreifen auf der Straße ist wegen der schmalen Fahrbahn und der Tramgleise in der Mitte nicht genug Platz. 

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  • Politikverdrossen vor 48 Minuten / Bewertung:

    Quote: [...]"Irrtum ausgeschlossen, hier dürfen insbesondere Radfahrer*innen nicht überholt werden", heißt es in der Mitteilung der Stadt weiter. "[...]
    Na, dann ist ja alles gut, wenn Radfahrer nur innen nicht überholt werden dürfen, dann überholen wir halt außen. Ist ja eigentlich ohnehin in der StVO so geregelt.

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  • Hausgeist vor einer Stunde / Bewertung:

    Ja genau,ich bin so wütend ich habe ein Schild gemacht…
    Mal ehrlich,ein Münchner Autofahrer sieht die Schilder genauso eher als Richtwert wie da Radlfahrer bei Rot halten und am Zebrastreifen absteigen ;)

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  • kartoffelsalat vor 59 Minuten / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Hausgeist

    Radlfahrer müssen an einem Zebrastreifen nicht absteigen. Fahren sie auf der Fahrbahn hat der querende Fußverkehr Vorrang. Nutzen Radfahrer fahrend den Zebrastreifen haben sie keinen Vorrang.

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