Friedhofsbagger von Rundfunkgebühr befreit
Die neue Rundfunkgebühr – noch immer ist sie ein Aufregerthema nicht nur in Haushalten, sondern auch bei Städten und Gemeinden. Von Preistreiberei war die Rede. Doch nun hält der Bayerische Rundfunk dagegen: Viele kommunale Autoradios seien von der Gebühr befreit.
München – Viele städtische Fahrzeuge sind von der Rundfunkgebühr befreit und damit auch nicht von der umstrittenen Umstellung auf den neuen Beitrag betroffen. Darauf hat der Bayerische Rundfunk (BR) in München hingewiesen. Als Beispiel nannte er Fahrzeuge bei Bauhöfen der Kommunen. „Wie alle zulassungsfreien Fahrzeuge sind auch die derzeit häufig genannten Friedhofsbagger nicht kostenpflichtig“, schrieb der BR am Donnerstag in einer Mitteilung.
Der Bayerische Gemeindetag hatte kürzlich beklagt, dass sich die neue Rundfunkgebühr als Kostentreiber für viele Kommunen erweise. Der BR sieht dies jedoch anders. Zahlreiche Gemeinden übersähen, dass für viele Autoradios gar kein Beitrag anfällt. Sie wüssten auch nicht, dass sie jeweils ein Fahrzeug auf Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten anrechnen können.
Aufgrund von Vergleichen des alten und neuen Rundfunkbeitrags, die etliche Städte veröffentlichten, vermutet der BR, dass viele Kommunen bisher bei der Anmeldung von Radios schwindelten. „Die Daten, die bayerische Kommunen übermittelt haben, lassen vermuten, dass in den zurückliegenden Jahren sehr oft vergessen wurde, Autoradios und Internet-PCs anzumelden“, schrieb der BR. Stimmten die früheren Daten, hätten im Durchschnitt zwei Drittel der kommunalen Fahrzeuge kein Autoradio gehabt.
Seit Jahresbeginn bemessen sich die von Kommunen zu zahlenden Rundfunkbeiträge nach der Zahl ihrer räumlich getrennten Dienststellen, der dort Beschäftigten und der Anzahl der auf die Dienststellen zugelassenen Fahrzeuge.
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