Freier mit Sexvideo erpresst: Haftstrafe für Bordellchefin
München - Das Landgericht München I verurteilte die 41-jährige Valet B. nach Mitteilung einer Justizsprecherin am Dienstag wegen versuchter Erpressung zu zweieinhalb Jahren Haft. Mit 22 Monaten Bewährungsstrafe kam ihr Komplize davon. Der Chef eines Sicherheitsdienstes hatte der Frau eine Videokamera für heimliche Aufnahmen besorgt.
Das Opfer des Erpressungsversuchs, ein Münchner Unternehmer, hatte der Prostituierte jahrelang regelmäßig Geld überwiesen und ihr eine Wohnung sowie ihr eigenes Bordell finanziert. Als er die finanzielle Schieflage des Sex-Unternehmens ausgleichen sollte, zahlte er noch einmal 250.000 Euro unter dem Eindruck der Drohung, seine Frau erfahre sonst von dem Verhältnis. Bei der Forderung nach zunächst sechs und später dann drei Millionen Euro war für den mittlerweile 80-Jährigen aber endgültig Schluss - trotz der Ankündigung, die Ex-Geliebte werde Fotos und Film von einem letzten Sex-Treffen an die Firma des Mannes schicken und ins Internet stellen.
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Die Strafkammer sprach die 41-Jährige und ihren Komplizen abweichend von der Anklage nur wegen versuchter Erpressung schuldig. Die Drohung mit der Veröffentlichung des Sex-Materials sei nicht wahr gemacht worden und ein Schaden letztlich nicht eingetreten.