Frauen-Quäler soll für immer ins Gefängnis
38-Jährige verprügelt und vergeht sich über Tage an seiner wehrlosen Freundin
MÜNCHEN Mit einer schwarzen College-Tasche vor dem Gesicht kommt Mario S. (38) in den Münchner Landgerichtssaal. Er will unerkannt bleiben. Als die Staatsanwaltschaft die Anklage verliest, schütteln einige Zuhörer den Kopf. Wie blanker Horror klingen die Vorwürfe der sexuellen Nötigung und gefährlichen Körperverletzung.
In einem Fall soll er seiner Ex-Freundin einen Gegenstand in den Unterleib gerammt und mit dem Fuß nachgedrückt haben. Dabei habe er ihr auch noch obszöne Dinge ins Gesicht geschrien.
Seine Haftstrafe von zehn Jahren und acht Monaten hat Mario S. bis auf den letzten Tag abgesessen. Aber die Gefängnisleitung und die Staatsanwaltschaft meinen, dass der Angeklagte immer noch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Im Prozess soll jetzt entschieden werden, ob im Fall Mario S. die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden kann.
Das Opfer lernt Mario B. im Sommer 2000 in der Disco Babylon im Kunstpark-Ost kennen. Zuerst ist es Liebe. Ein paar Wochen später verändert sich das Verhalten von Mario S. Er ist eifersüchtig. Bekannte sollen ihm erzählt haben, dass sie auch mit anderen Männern ins Bett gehe.
Mario S. fordert sie auf, dass sie über ihre sexuelle Vergangenheit sprechen soll: „Erzähle mir was von deinen One-Night-Stands mit Ausländer und Drecksau-Partys!”
Dabei soll er ihr mit der Faust in Gesicht geschlagen haben: „Keine Lüge, keine Schläge! Du musst keine Angst haben. Wenn du ehrlich bist, tue ich dir nichts, denn normalerweise schlage ich keine Frauen.”
Wiederholt verlangt er von ihr, dass sie über ihre Vergangenheit erzählt. Immer wieder schlägt er zu. Die völlig verängstigte Frau schafft es zunächst nicht zu fliehen. Sie geht auf jeden Wunsch des Angeklagten ein, damit ihr weiterer Schläge erspart bleiben. Sexuell erfüllt sie ihm jeden Wunsch – bis sie endlich flüchten kann. Auch in einem zweiten Fall soll er eine Frau misshandelt haben. Das Verfahren ist auf drei Tage angesetzt.
- Themen: