Frau aus dem "Kreissäge-Fall“ startet neues Leben weit weg von München

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Der Fall hatte für Entsetzen und Staunen gesorgt: Eine junge Frau tötete beim Sex ihren gefesselten Lebensgefährten mit einer Handkreissäge. Die Leiche wird erst Jahre später im Garten vor ihrem Haus in Haar ausgegraben. Von einem Komplizen. Der hatte per Zufall die Leiche im Dachgeschoss des Hauses gefunden und sie dann vergraben.
Lediglich wegen Totschlag verurteilt
2017 kommt es im Strafjustizzentrum zum Prozess. Doch entgegen vieler Erwartungen und dem Willen der Staatsanwaltschaft wurde die geständige Täterin nicht wegen Mordes, sondern lediglich wegen Totschlags verurteilt.
Das Gericht hatte keine Beweise für Heimtücke gefunden, erläuterte der Vorsitzende Richter Michael Höhne. Das Landgericht glaubte auch nicht, dass die Frau beim Fesseln bereits Tötungsabsichten hatte. Das Urteil hatte trotz einiger Zweifler Bestand. Auch die Staatsanwaltschaft zog am Ende ihre Revision wieder zurück. Das Strafmaß: Zwölf Jahre und sechs Monate.
Im Mai 2024 entlassen
Da auch ihre Untersuchungshaft angerechnet wurde, konnte die 40-Jährige nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe im Mai des vergangenen Jahres aus der Haft entlassen werden. Verena Thomaseth, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, bestätigte dementsprechende "tz"-Infos.
Die Frau habe sich seit Januar 2016 in Untersuchungshaft befunden. "Dementsprechend waren auf die Strafe 630 Tage Untersuchungshaft anzurechnen. Somit waren zwei Drittel der Strafe bereits im Jahr 2024 erreicht", so Verena Thomaseth auf Nachfrage der AZ. "Das letzte Drittel der Strafe wurde mit Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg beim Amtsgericht Aichach zur Bewährung ausgesetzt", so die Sprecherin weiter.
Prognosegutachten: Keine Straftaten zu erwarten
Im Rahmen des Prüfungsverfahrens sei das Prognosegutachten eines Sachverständigen zu dem Ergebnis gekommen, dass von der Verurteilten künftig keine Straftaten mehr zu erwarten seien. Sie erspart sich damit, wohl auch wegen guter Führung, knappe vier Jahre Gefängnis.
Bei vollständiger Verbüßung wäre das errechnete Ende der Strafe im Juli 2028 gewesen. "Die Bewährungszeit wurde in ihrem Fall auf fünf Jahre festgesetzt und es wurden mehrere einzuhaltende Weisungen erteilt", so die Sprecherin.
Welcher Art die Auflagen sind? "Zu den Weisungen können wir Ihnen aus Sicherheitsgründen leider keine Angaben machen", erklärte Thomaseth auf AZ-Nachfrage.
"Sie will einen neuen Anfang machen"
Für Anwältin Birgit Schwerdt war das Urteil in dem Fall ihr bislang wohl größter Erfolg. Im AZ-Gespräch erklärt sie, dass es die Mandantin in den Norden zieht: "Sie will einen neuen Anfang machen."
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