Fotograf verurteilt, weil er die eigene Festnahme filmte

Prozess am Amtsgericht: Bei einer Demo gegen Rechts wird Felix B. (29) festgenommen. Während der ganzen Aktion schaltet er die Kamera nicht aus.
| John Schneider
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Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes: So der Vorwurf gegen Felix B. (l.). Hier mit seinem Anwalt Christian Vorländer.
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes: So der Vorwurf gegen Felix B. (l.). Hier mit seinem Anwalt Christian Vorländer.

München – Felix B. ist weit übers Ziel hinausgeschossen. „Es ist mir peinlich“, erklärte der 29-jährige Angestellte am Montag vor dem Amtsgericht. Damit spielt der 29-Jährige auf sein Verhalten bei einer Demo im August 2014 an. Gegendemonstranten protestierten damals gegen eine Veranstaltung der „BI Ausländerstopp“ in der Nähe der Bayern-Kaserne. Ex-Neonazi und Aussteiger Felix B. filmte und provozierte dabei Polizisten, die die beiden Lager auseinanderhalten sollten. In seinem letzten Wort entschuldigte er sich dafür.

Doch seine Provokationen waren am Ende nicht der Grund, warum der Mann zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen á 30 Euro (3000 Euro) verurteilt wurde. Die Staatsanwältin Judith Henkel warf ihm vor allem die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes vor.

Und das kam so: Zwei Polizisten hatten ihn am 14. August festgenommen, als er androhte, Porträtfotos der Beamten ins Netz zu stellen. Die beiden Beamten nahmen ihn rechts und links an den Oberarmen und führten ihn in einen Hinterhof zur Aufnahme der Personalien. Was sie nicht wussten: Die Kamera des Fotografen lief und lief und lief, dokumentierte so die gesamte Aktion.

Das ist verboten. Im Strafgesetzbuch heißt es in § 201: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt.“

Anwalt Christian Vorländer räumte den Vorwurf ein, erklärte aber im Namen seines „übereifrigen“ Mandanten, dass keine Absicht vorläge. Felix B. sei in seiner Bewegungsfähigkeit durch die Beamten eingeschränkt worden und habe die Kamera nicht ausschalten können. Er beantragte deswegen einen Freispruch. Für Staatsanwältin Henkel – und die Richterin – nichts weiter als eine Schutzbehauptung.
In die Geldstrafe wurde eine Schwarzfahrt des vorbestraften Mannes mit eingerechnet. Er war ohne Fahrschein im ICE von München nach Nürnberg erwischt worden.

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