Football-Spieler schlägt brutal zu

Für ein paar Pappbecher mehr: Ein 30-Jähriger gerät an einer Tankstelle mit einem Italiener aneinander und prügelt sein Opfer zusammen. Er kommt mit einer Bewährungsstrafe davon
von  John Schneider

MÜNCHEN Breite Schultern, große muskelbepackte Oberarme, athletische Figur: Dass Paul T. (30, Name geändert) gerne und gut American Football spielt, ist ihm anzusehen. Am 21. August 2011 aber hat der Sportler seine Kräfte am untauglichen Objekt ausgelassen. Der gelernte Großhandelskaufmann schlug nach einem Streit in einer Tankstelle einen Betrunkenen brutal zusammen. Die Anklage warf ihm gefährliche Körperverletzung vor, weil er dabei auch zugetreten haben soll.
Tatort war eine Tankstelle an der Rosenheimer Straße, Tatzeit die frühen Morgenstunden des 21. August. Paul T., ein Freund und drei Mädchen feierten zusammen. Die Party-Gesellschaft wollte in der Tankstelle Nachschub organisieren. Und Pappbecher.

Doch die Verkäuferin an der Kasse stellte sich quer und erklärte ihnen, dass das nicht geht. Leere Becher dürfe sie nicht herausgeben. Paul T. wurde wütend, diskutierte mit der Frau.
Das sah der betrunkene Tomas C. und wollte schlichten. Der Italiener sprach Paul T. an, doch was er sagte, war unverständlich. Dann schlug Paul T. laut Staatsanwaltschaft „in der Manier eines Halbschwergewichts-Boxers” zu. Tomas C. ging zu Boden.

Der Münchner ließ immer noch nicht von seinem Opfer ab, schlug weiter auf ihn ein. Am Ende muss Tomas C. mit einer Gehirnerschütterung, Prellungen im Gesicht und einer Risswunde am Kinn ins Krankenhaus. Die Brutalität habe sie geschockt, erzählte eine Freundin des Schlägers bei der Polizei. Vor Gericht wollte sie sich daran aber nicht mehr erinnern können. Stattdessen war nur noch diffus von Handgemenge und Schlägerei die Rede. Wer wen geschlagen hat? „Weiß ich nicht mehr.”

Doch ihre Erinnerungslücken nutzten Paul T. nichts. Stattdessen haben sie und ein anderer erinnerungsschwacher Zeuge riskiert, selber angezeigt zu werden. Wegen uneidlicher Falschaussage.
Am Ende sieht es das Gericht als erwiesen an, dass Paul T. zugeschlagen hat. Dass er auch getreten habe, sei ihm aber nicht mit Sicherheit nachzuweisen. So blieb es bei 11 Monaten Haft zur Bewährung wegen Körperverletzung. Dazu muss er neben den 1000 Euro für das Opfer, noch 2400 Euro für eine soziale Einrichtung bezahlen.

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