Flughafen: US-Soldat zahlt Geldstrafe per Online-Banking

Die Polizei schnappt einen gesuchten Amerikaner am Flughafen München. Der Mann überweist die Geldstrafe direkt bei der Festnahme per Online-Banking und entgeht dem Knast.
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Bei der Fahndung nach verurteilten Straftätern fast schon unverzichtbar, sind Computer manchmal aber auch hilfreich, um dem Gefängnis zu entgehen - wie das aktuelle Beispiel zeigt. (Beispielbild)
Bundespolizei Bei der Fahndung nach verurteilten Straftätern fast schon unverzichtbar, sind Computer manchmal aber auch hilfreich, um dem Gefängnis zu entgehen - wie das aktuelle Beispiel zeigt. (Beispielbild)

Die Polizei schnappt einen gesuchten Amerikaner am Flughafen München. Der Mann überweist die Geldstrafe direkt bei der Festnahme per Online-Banking und entgeht dem Knast.

München - "Computer sind manchmal hilfreich, um um dem Gefängnis zu entgehen", informiert die Bundespolizei. In einem konkreten Beispiel konnte ein Amerikaner per Online-Banking jetzt dem Knast entgehen.

Was war passiert?

Bundespolizisten am Münchner Airport haben Sonntagvormittag (16. März) einen US-amerikanischen Staatsbürger festgenommen. Der Angehörige der USA-Streitkräfte war von der Staatsanwaltschaft vor knapp zwei Wochen zur Fahndung ausgeschrieben worden. Er ging nun den Beamten bei seiner Ankunft aus Philadelphia ins Netz.

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Die Staatsanwaltschaft Regensburg fahndete seit Anfang März nach dem Amerikaner mit Vollstreckungshaftbefehl. Der Mann aus Alabama war vom Amtsgericht Regensburg Ende Oktober 2013 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Zahlung von 3.200 Euro oder Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen verurteilt worden. Da er sich aber der Strafverfolgung entzogen hatte, nahmen ihn die Bundespolizisten jetzt fest.

Um dem Gefängnis zu entgehen, bemühte der 45-Jährige sein mitgeführtes Laptop. Per Internetbanking überwies der Mann die verhängte Geldstrafe inklusive der geforderten Verfahrenskosten von 77,90 Euro direkt auf das Konto der Landesjustizkasse. Erst nachdem dies geschehen war, durfte der US-Bürger die Wache der Bundespolizei als freier Mann verlassen.

 

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