Flughafen München: Vergangenheit holt Flugreisende ein

Wegen nicht bezahlter Strafzettel, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl wurden am Wochenende mehrere Reisende am Münchner Flughafen festgenommen.
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Fast täglich nehmen Bundespolizisten am Münchner Flughafen Personen fest, die mit Haftbefehl gesucht werden. An manchen Tagen, wie am vergangenen Wochenende, sind es auch gleich mehrere. (Beispielbild)
Bundespolizeiinspektion Flughafen München Fast täglich nehmen Bundespolizisten am Münchner Flughafen Personen fest, die mit Haftbefehl gesucht werden. An manchen Tagen, wie am vergangenen Wochenende, sind es auch gleich mehrere. (Beispielbild)

Wegen nicht bezahlter Strafzettel, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl wurden am Wochenende mehrere Reisende am Münchner Flughafen festgenommen. Eine 30-Jährige stellte sich freiwillig.

München - Am Wochenende haben Bundespolizisten acht Reisende festgenommen, die mit Haftbefehl gesucht worden waren. Zwei von ihnen sogar mehrfach. Sechs Reisende liefen den Beamten bei den Ein- und Ausreisekontrollen in die Arme, eine 48-jährige Frau fiel ihnen am S-Bahn Haltepunkt auf. Eine 30-Jährige kam gleich freiwillig zur Wache im Terminal 1 und erklärte den verdutzten Beamten, sie werde gesucht.

Am Freitagvormittag (14. August) zogen Bundespolizisten im Terminal 1 innerhalb einer Stunde zwei mit Haftbefehl gesuchte Reisende aus dem Verkehr. Eine Rumänin war auf dem Weg in ihre Heimatstadt Sibiu, ein Österreicher kam aus Istanbul in München an. Beide konnten ihre Strafen vor Ort nicht bezahlen. Sie verdanken ihre Freiheit Anderen; die Frau ihrem Rechtsanwalt, der Mann seiner Tante.

Die 30-jährige Frau war der deutschen Justiz nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht Albstadt wegen Diebstahls 1.200 Euro oder ersatzweise 60 Tage Haft schuldig, weshalb die Staatsanwaltschaft in Hechingen seit Mai dieses Jahres nach ihr mit Vollstreckungshaftbefehl suchte. Die Gesuchte konnte auch dieses Mal ihre Schulden nicht vollständig begleichen. Ihr Glück: Ein von ihr nach der Festnahme am Moos-Airport beauftragter Rechtsanwalt konnte den zuständigen Staatsanwalt davon überzeugen, dass die Frau nach einer Anzahlung von 400 Euro vor Ort den Rest nachträglich begleichen werde.

Der 21-jährige Mann wiederum hatte sich offensichtlich seit August 2013 der Strafverfolgung entzogen. Das Amtsgericht in Lindau am Bodensee hatte den Mann damals wegen Urkundenfälschung zu 1.500 Euro Geldstrafe oder 50 Tagen Ersatzhaft verurteilt. Da bis Anfang 2014 weder das Geld bei den deutschen Justizbehörden aufgetaucht war noch er selbst, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft in Kempten mit Vollstreckungshaftbefehl zur Fahndung aus. Nach seiner Festnahme am Münchner Flughafen sah es erst so aus, als müsse er noch 50 Tage in einer deutschen Justizvollzugsanstalt verbringen, bevor er nach seinem Türkeiurlaub wieder nach Hause kommt. Der junge Mann konnte den geforderten Geldbetrag nämlich nicht aufbringen. Ein Anruf bei einer Tante brachte die erhoffte Erlösung. Die Dame machte sich sofort auf den Weg nach Lindau und zahlte die geforderte Geldstrafe plus 70 Euro an Verfahrenskosten bei der dortigen Landespolizeiinspektion ein.

So konnten beide Festgenommenen wenige Stunden später ihre Heimreise dann doch noch antreten.

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Am Samstag (15. August) kontrollierte eine Bundespolizeistreife kurz nach Mitternacht am S-Bahn Haltepunkt im Terminal eine 48-jährige Deutsche. Dabei fiel den Beamten eine erst wenige Tage zuvor von der Staatsanwaltschaft München I herausgegebene Fahndungsnotiz ins Auge. Das Amtsgericht München hatte die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung im März dieses Jahres zu 4.800 Euro oder 120 Tagen Ersatzhaft verurteilt. Da die Wohnsitzlose den Betrag nicht aufbringen konnte, lieferten die Bundesbeamten sie am Morgen in die Frauenabteilung der Münchner Justizvollzugsanstalt ein.

In den frühen Morgenstunden nahmen Bundespolizisten einen türkischen Staatsangehörigen bei seiner Ankunft aus Izmir fest. Gegen den heute 31-Jährigen war Mitte 2009 wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt worden. Noch vor seiner Festnahme war er damals untergetaucht und wohl in sein Geburtsland ausgereist. Daher hatte das Münchner Amtsgericht im August 2009 Untersuchungshaftbefehl gegen den Untergetauchten erlassen. Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten jetzt im Erdinger Moos und übergaben den Gesuchten an die Beamten der Haftanstalt im Polizeipräsidium München. Die bayerischen Beamten werden den Festgenommenen heute (17. August) dem Haftrichter vorführen.

Ein 49-Jähriger ging den Bundesbeamten am Samstagvormittag (15. August) bei der Ausreisekontrolle nach Tirana ins Netz. Der Mann war im April 2014 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Erschleichens von Leistungen zu 300 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 20 Tagen Haft verurteilt worden. Da der Berliner sich offensichtlich der Strafverfolgung entzogen hatte, schrieb ihn die Berliner Staatsanwaltschaft zur Fahndung aus. Nachdem der Gesuchte jetzt die offene Geldstrafe und die Verfahrenskosten von 77 Euro bei der Bundespolizei am Münchner Flughafen bezahlt hatte, konnte er seine Reise fortsetzen.

Direkt aus London nach Stadelheim ging es für einen 23-Jährigen. Bundespolizisten haben den seit Juli mit gleich zwei Vollstreckungshaftbefehlen gesuchten Mann bei der Einreisekontrolle festgenommen. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hatte den jungen Mann im März dieses Jahres wegen Diebstahls zu 1.350 Euro Geldstrafe oder 90 Tagen Ersatzhaft, Anfang Juli wegen Hausfriedensbruch zu 1.200 Euro oder 120 Tagen Haft verurteilt. Nachdem der Mann weder die Strafe bezahlt noch die Haft angetreten hatte, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft München II zur Festnahme aus. Auch am Samstag konnte der Deutsche den geforderten Geldbetrag nicht aufbringen. Daher brachten die Bundespolizisten ihn ins Münchner Gefängnis.

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Am Sonntagmorgen (16. August) ging es dann wieder Schlag auf Schlag. erst tauchte eine 30-jährige Frau auf einer Wache der Bundespolizei auf und erklärte den verdutzten Beamten, sie werde mit Haftbefehl gesucht. Eine halbe Stunde später ging den Bundesbeamten ein 36-jähriger Mann bei seiner Ankunft aus Ankara ins Netz.

Die Frau hatte sich wohl in den Jahren 2013 und 2014 des Öfteren nicht um die Straßenverkehrsregeln und anschließend auch nicht um die folglich verhängten Bußgelder gekümmert. Daher hatte das Viechtacher Amtsgericht zwei Erzwingungshaftbefehle gegen die Verkehrssünderin erlassen. Einmal sollte die gebürtige Hamburgerin einen Tag, das andere Mal zwei Tage in Haft über ihre Taten nachdenken können.

Da sie sich aber auch um die Richtersprüche nicht gekümmert hatte, schrieb die Staatsanwaltschaft Deggendorf die Münchnerin Anfang dieses Jahres zur Festnahme aus. Jetzt, wo der Urlaub in Ägypten vor der Tür stand, wollte die gesuchte offensichtlich reinen Tisch machen. Sie ging vor der Ausreise zur Bundespolizei und bezahlte dort die offenen Bußgelder inklusive der Verwaltungskosten. Sie musste ihre Urlaubskasse um einen Betrag von 176 Euro erleichtern, bevor sie ausreisen durfte.

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Den 36-jährigen Mann hatte das Amtsgericht Dortmund bereits im Mai 2010 wegen Körperverletzung zu einem Jahr und einem Monat Haft verurteilt. Der Richter hatte das Urteil damals zur Bewährung ausgesetzt. Nachdem der Verurteilte aber offensichtlich gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte, widerrief ein Richter am selbigen Amtsgericht im September 2014 die Bewährung. Da der Türke aber danach die verhängte Haftstrafe nicht angetreten hatte, suchte die Dortmunder Staatsanwaltschaft seit Mai 2015 mit Vollstreckungshaftbefehl nach ihm. Bundespolizisten nahmen den Gesuchten jetzt am Münchner Flughafen fest und lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Landshut-Berggrub ein.

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