Flughafen: Bundespolizei zieht Spanierin aus dem Verkehr

Am Dienstag sind Zoll und Bundespolizei mal wieder fündig geworden. Bei der Zollkontrolle stellte sich heraus, dass die 25-Jährige zur Fahndung ausgeschrieben ist.
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Wenn es darum geht, Straftäter aus dem Verkehr zu ziehen, arbeiten Zoll und Bundespolizei am Münchner Flughafen Hand in Hand. (Symbolbild)
Bundespolizei Wenn es darum geht, Straftäter aus dem Verkehr zu ziehen, arbeiten Zoll und Bundespolizei am Münchner Flughafen Hand in Hand. (Symbolbild)

München -  Den Bundesbeamten fiel eine 25-Jährige bei ihrer Ankunft aus Spanien auf. Bei der Kontrolle kam eine Fahndungsausschreibung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls ans Tageslicht, teilte die Bundespolizei am Mittwoch mit.

Beamte von Zoll und Bundespolizei kontrollierten gemeinsam Reisende am Ankunftsgate des Fluges aus Madrid, eigentlich auf der Suche nach Schmuggelware und Drogen beziehungsweise nach illegalen Einwanderern. Bei einer 25-jährgen Spanierin wurden die Beamten auch fündig. Allerdings kamen keine Drogen oder falsche Pässe zum Vorschein, sondern ein Haftbefehl. Also verhafteten die Beamten die Gesuchte und nahmen sie mit zur Wache der Bundespolizei.

Die Frau war im Juli 2014 vom Amtsgericht Hannover wegen gemeinschaftlichen, gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro oder ersatzweise 180 Tagen Haft verurteilt worden. Einen kleinen Teil der Strafe hatte die junge Frau anfangs wohl noch beglichen, den Löwenanteil blieb sie aber schuldig. Daher schrieb die Staatsanwaltschaft Hannover die Schuldnerin im März dieses Jahres mit Vollstreckungshaftbefehl zur Fahndung aus.

Als die verurteilte Diebin von den Bundesbeamten festgenommen wurde, sah es anfangs so aus, als müsse sie das nächste halbe Jahr hinter Gittern verbringen. Sie konnte den geforderten Geldbetrag nicht bezahlen. Ein Anruf bei ihrer Mutter in Bremerhaven brachte aber schnell die Erlösung. Die Dame machte sich umgehend auf den Weg zur Polizeiwache an ihrem Wohnort und zahlte dort die noch offene Reststrafe in Höhe von 1.750 Euro zusammen mit den Verfahrenskosten in Höhe von 1.169,65 Euro für ihre Tochter ein. Nachdem die Bestätigung über den Geldeingang von den Polizisten aus Bremerhaven bei den Bundespolizisten am Moos-Airport einging, durfte die 25-Jährige ihre Reise wieder fortsetzen.

 

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