Flughafen: Betrüger nach acht Jahren gefasst
München - Im Jahr 2007 wurde der Mann wegen Betrugs zu 800 Euro Geldstrafe oder 40 Tagen Ersatzhaft verurteilt - das Amtsgericht Krefeld hatte damals das Urteil gesprochen. Statt die Strafe anzunehmen, hatte sich der Mann der Strafverfolgung entzogen, weswegen die Staatsanwaltschaft den Verurteilten mit einem Vollstreckungshaftbefehl suchte.
Der 36-Jährige lebte zwischenzeitlich sogar in Kanada, lebt nun aber wieder in Deutschland. Bei seiner Einreise aus Kanada wurde er jetzt von den Polizeibeamten kontrolliert. Dabei stießen sie auf die Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft.
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Der Mann wurde noch am Flughafen festgenommen, legte jedoch den geforderten Geldbetrag ohne Umschweife auf den Tisch - in bar. Danach wurde er von der Polizei entlassen.