Flug wegen Zugverspätung verpasst: Ehepaar aus Bayern bleibt auf Kosten sitzen

Ein Ehepaar verpasst wegen eines verspäteten Zugs seinen Flug am Münchner Flughafen. Nach einem Urteil steht fest: Es bleibt auf den Kosten für den Ersatzflug sitzen. Wieso entschied das Gericht so?
AZ/dpa |
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Reisende müssen mögliche Verspätungen und Störungen bei Bahnfahrten bei der Auswahl der Zugverbindung einkalkulieren, urteilte das Gericht. (Symbolbild)
Reisende müssen mögliche Verspätungen und Störungen bei Bahnfahrten bei der Auswahl der Zugverbindung einkalkulieren, urteilte das Gericht. (Symbolbild) © Malin Wunderlich/dpa

Weil ein Ehepaar nach Ansicht eines Gerichts seine Bahnfahrt zum Münchner Flughafen zu knapp kalkuliert hat, hat es keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Ersatzflug. Dass im deutschen Schienenverkehr Verspätungen und betriebliche Störungen vorkommen könnten, sei eine allgemein bekannte Tatsache, die bei der Auswahl der Zugverbindung zwingend zu berücksichtigen sei, urteilte das Amtsgericht München und wies damit die Klage ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Zug stand wegen Personen im Gleis mehr als eine Stunde zwischen Tutzing und Pasing 

Das Paar aus dem südlichen Oberbayern hatte seinen Flug ins ägyptische Hurghada nach Angaben des Gerichts verpasst, weil dessen Zug im September 2025 wegen Personen im Gleis mehr als eine Stunde zwischen Tutzing und Pasing stand. Als die beiden Reisenden am Flughafen ankamen, war der Gepäckschalter bereits geschlossen. Diese buchten für den Abend auf eigene Kosten einen Flug für 567 Euro nach Hurghada und fuhren nach der Ankunft mit einem Taxi ins Hotel. 

Spätestens 120 Minuten vorher am Schalter

Diese Kosten und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude hatte das Paar dem Reiseveranstalter laut dem Gericht vergeblich in Rechnung gestellt und schließlich Klage erhoben. Das Amtsgericht sah jedoch den Reiseveranstalter im Recht, da dieser in den Reiseunterlagen darauf hingewiesen habe, dass man spätestens 120 Minuten vor Abflug am Abfertigungsschalter sein müsse. 

Das Paar habe aber eine Verbindung gewählt, die das Zugterminal am Flughafen planmäßig nur 122 Minuten vorher erreicht hätte, hieß es vom Gericht. Damit sei selbst bei pünktlicher Ankunft nicht gewährleistet gewesen, dass dieses den Schalter rechtzeitig erreiche. Die Anreise müsse jedoch so geplant werden, dass das selbst bei "typischerweise auftretenden Verzögerungen" möglich sei, begründete das Gericht.

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  • ClimateEmergency vor 10 Stunden / Bewertung:

    Karma fürs Fliegen würd ich mal sagen

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  • tutnixzursache vor 52 Minuten / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von ClimateEmergency

    das übliche Unschlaue von dir mal wieder

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  • Lackl vor 14 Stunden / Bewertung:

    Eigentlich eine Frechheit, dass man jetzt schon damit planen muss, dass die Bahn unpünktlich ist. Wer es nicht schafft seine veröffentlichten Fahrpläne einzuhalten sollte regresspflichtig gemacht werden. Vielleicht fangen die Verantwortlichen dann man zu denken und richtig zu arbeiten an.

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