Fitschen-Urteil frühestens kommende Woche erwartet

Nichts wird es am Dienstag mit einem Urteil im Münchner Prozess gegen den Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, wegen versuchten Betrugs im Fall Kirch. Zunächst muss über eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluss der Strafkammer entschieden werden.
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Der Co-Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen (m.) am Dienstag im Verhandlungssaal des Münchner Landgerichts.
dpa Der Co-Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen (m.) am Dienstag im Verhandlungssaal des Münchner Landgerichts.

München - Im Strafprozess gegen den Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, wegen versuchten Betrugs im Fall Kirch wird frühestens in der kommenden Woche das Urteil gesprochen.

Grund dafür ist eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluss der Strafkammer. Über diese Beschwerde müsse zunächst das Oberlandesgericht entscheiden, sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll am Dienstag in München. Er habe deshalb zugesichert, vorher kein Urteil zu verkünden. Ursprünglich hatte er bereits für diesen Tag einen Abschluss des Verfahrens in Betracht gezogen.

Lesen Sie hier: Deutsche Bank-Prozess - Werden die Top-Banker freigesprochen?

Die Staatsanwaltschaft hatte vor wenigen Wochen beantragt, die Deutsche Bank erneut zu durchsuchen. Diesen Antrag hatte der Richter in der vergangenen Woche abgelehnt und der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Vermutungen ins Blaue hinein zu stellen. Zugleich stellte er klar, dass das Verfahren die Anklagevorwürfe aus seiner Sicht nicht bestätigt habe. Seitdem wird ein Freispruch für Fitschen und die vier anderen angeklagten Ex-Banker der Deutschen Bank erwartet.

Alle fünf hatten den Vorwurf der Anklage bestritten, vor fünf Jahren Richter angelogen zu haben, um die Deutsche Bank vor Schadenersatz für die Pleite des Medienkonzerns Kirch zu bewahren.

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