Feuer-Attacke auf Hausmeister: Münchner bleibt in Psychatrie

München - Ein Münchner Mieter muss wegen versuchten Mordes an seinem Hausmeister in einer psychiatrischen Anstalt bleiben. Das Landgericht München begründete am Freitag die Unterbringung des 46-Jährigen mit dessen fortbestehender Gefährlichkeit für die Allgemeinheit.
Der arbeitslose Maschinenschlosser war laut psychiatrischem Gutachten bei der Tat aufgrund wahnhafter Störungen schuldunfähig. Er habe keine Krankheitseinsicht, es bestehe ein „gesteigertes Rückfall-Risiko“.
Der 46-Jährige hat dem Urteil zufolge den Hausmeister für sein Scheitern im Leben verantwortlich gemacht. Am 19. Dezember 2011 klingelte er bei dem Opfer, schlug dem 66-Jährigen einen Schlagstock auf den Kopf und übergoss ihn mit Bioethanol. Der Hausmeister konnte seinen Angreifer am Anzünden des Kraftstoffs hindern und sich zu einem Nachbarn retten. Der 46-Jährige bestritt im Prozess die Mordabsicht, wurde aber durch die Zeugenaussagen widerlegt.