FC-Bayern-Fans zur Gewalt angestiftet: Geldstrafe!
Ein 27-Jähriger hat vor einem Bundesligaspiel Ultras angefeuert, auf gegnerische Fans loszugehen. Dafür soll er 5200 Euro zahlen
München - Im Fußball nennt man so etwas ein klassisches Eigentor. Paul G. (Name geändert) hatte vom Amtsgericht einen Strafbefehl über 90 Tagessätze erhalten. Wegen aufwieglerischen Landfriedensbruchs. Der Kinderpfleger legte Einspruch gegen das Urteil ein, der Fall wurde deswegen am Amtsgericht verhandelt und endete mit einer Verurteilung von Paul G. Nur diesmal fiel die Strafe mit 130 Tagessätzen à 40 Euro (5200 Euro) noch härter aus als der ursprüngliche Strafbefehl.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 27-Jährige Ultras des FC Bayern loszugehen.
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Paul G. selber sagte nichts zu den Anklagepunkten. Sein Anwalt Marco Noli aber sah zum einen weder die Identität seines Mandanten eindeutig festgestellt, noch habe sich die Person, die auf den Polizeivideos zu sehen ist, überhaupt eines Landfriedenbruchs schuldig gemacht.
Tatsächlich sei bei dem angeklagten Vorfall niemand zu Schaden gekommen, argumentierte Noli. Den einzigen Verletzten habe es an anderer Stelle gegeben. Ein Fan sei dabei von einem Polizeihund gebissen worden. Das Verfahren laufe noch.
Spielt im Prozess gegen Paul G. aber keine Rolle, erklärten übereinstimmend Richter und Staatsanwalt. Der Ankläger hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten gefordert, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Identität des Angeklagten mit einem der Rädelsführer auf dem Video sei eindeutig. Die Sache sei geplant gewesen, man habe sich prügeln wollen.
Da Familien und Kinder zu Zeugen dieser Gewalt geworden seien, müsse der Staat hart durchgreifen. Nur dem mutigen Einsatz der Polizei sei es zu verdanken, dass nichts passiert sei.
Anwalt Noli kündigte Berufung an.