Familienvater aus München droht Behörden mit Bluttat wie in Stade

30-Jähriger kämpft darum, seine Kinder zu sehen, und droht daher bei drei Telefonaten Münchner Behörden. Die Polizei reagierte prompt. Der Mann erhielt eine sogenannte Gefährderansprache, zudem wurde er angezeigt.
von  Ralph Hub
Nachdem ein Münchner am Telefon mehrmals mit einer Blutat wie in Stade gedroht hat, bekam er umgehend Besuch von der Polizei. (Symbolbild)
Nachdem ein Münchner am Telefon mehrmals mit einer Blutat wie in Stade gedroht hat, bekam er umgehend Besuch von der Polizei. (Symbolbild) © Moritz Frankenberg

Gleich dreimal soll der 30-Jährige aus München in dieser Woche beim Stadtjugendamt und auch bei der Polizei angerufen haben. Immer ging es dabei um seine Familie, die Umgangsregelungen, wann, wo und wie oft er seine noch minderjährigen Kinder sehen dürfe.

Der erste Anruf ging am Montag ein, bis Mittwoch folgten zwei weitere. Dabei sprach der Familienvater zweimal mit Mitarbeitern des Stadtjugendamtes, einmal war er mit der Polizei verbunden.

Familienvater verliert am Telefon die Beherrschung

Bei den Telefonaten redete sich der Münchner so sehr in Rage, dass er sich nur noch schwer beherrschen konnte. Sinngemäß soll er dabei jedes Mal gedroht haben, eine ähnliche Bluttat zu verüben wie ein Mann in Stade. Dabei starben Ende Juni in einer Jugendhilfeeinrichtung der Stadt sechs Menschen.

Hintergrund der Tat ist nach bisherigen Erkenntnissen wahrscheinlich ein Sorgerechtsstreit. Der Tatverdächtige (45) hatte in der Einrichtung einen Termin bezüglich des Sorgerechts für seine drei Monate alte Tochter. Die 34-jährige Mutter des Kindes und deren gemeinsame drei Monate alte Tochter blieben bei der Tat unverletzt.

Polizeipräsidium reagiert mit drastischer Maßnahme

Vor diesem Hintergrund reagierten die Münchner Sicherheitsbehörden sofort. Mehrere Beamte fuhren am Mittwoch zu der Wohnung des Familienvaters im Münchner Westen. Der 30-Jährige war zu Hause. Die Beamten machten eine sogenannte "Gefährderansprache".

Die Beamten klärten den Mann "über die Strafbarkeit seines Verhaltens und weitere mögliche rechtliche Folgen" auf, wie ein Polizeisprecher erklärte. Zudem wurde der 30-Jährige wegen einer Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und wegen Bedrohung angezeigt. Dem Münchner droht eine Geldstrafe, im schlimmsten Fall sogar eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe (Paragraf 241 Strafgesetzbuch).

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.