Falschparken kostet Taxler 1196 Euro

Wer falsch parkt, zahlt Unfallschäden an seinem Wagen unter Umständen teilweise selber. So traf es jetzt einen Taxifahrer, der im Halteverbot parkte. Ein Bus streifte das Auto, der Taxler muss ein Drittel des Schadens selber tragen.
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Martha Schlüter Illustration

MÜNCHEN - Wer falsch parkt, zahlt Unfallschäden an seinem Wagen unter Umständen teilweise selber. So traf es jetzt einen Taxifahrer, der im Halteverbot parkte. Ein Bus streifte das Auto, der Taxler muss ein Drittel des Schadens selber tragen.

1,28 Meter ragte das abgestellte Taxi am Taxistand im Rosental in das absolute Halteverbot hinein. Es krachte. Ein Bus hatte im Januar 2009 den Wagen an der engen und unübersichtlichen Stelle gestreift. Dabei wurden die Stoßfängerleiste hinten links eingekerbt, die Heckleuchte links verschrammt und das Seitenteil hinten links eingedrückt und verstaucht. Insgesamt entstand ein Schaden 3588 Euro.

Das Busunternehmen sah seine (Teil-)Schuld ein und überwies 60 Prozent des Schadens. Damit wollte sich der geschädigte Taxifahrer aber nicht zufrieden geben und klagte.

Doch das Amtsgericht gab ihm nur teilweise Recht. Zwar hätte der Bus das Taxi auch umfahren können, das Halteverbot diene aber gerade dazu, dass Busse die Kurve leichter nehmen können. Radfahrer und Fußgänger machen die Ecke zusätzlich unübersichtlich. Alle beschädigten Teile des Taxis befanden sich zudem im Bereich des absoluten Halteverbotes.

Das Urteil des Gerichts: Zwei Drittel der Reparaturkosten muss das Busunternehmen tragen, ein Drittel der Falschparker.

John Schneider

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