Falsches Auge operiert: Gutachter soll in Prozess aussagen
München - Die Vorstellung, am Auge operiert zu werden, löst wohl bei den wenigsten ein wohliges Gefühl aus. Noch unschöner ist allerdings der Gedanke, dass der Anästhesist versehentlich das falsche Auge abkleben könnte, der operierende Arzt das nicht bemerkt und einem am verkehrten Auge herumgeschnibbelt wird.
Fehler beim Abkleben - Arzt operiert falsches Auge
Genau das ist einem inzwischen 37 Jahre alten Frisörmeister 2015 passiert. Ali C. lag wegen einer Hornhautverkrümmung am linken Auge auf dem OP-Tisch, operiert wurde er allerdings am rechten. Das sei vor dem Eingriff beinahe gesund gewesen, mit Kontaktlinsen habe die Sehkraft bei 90 Prozent gelegen, jetzt sind nur noch zehn Prozent übrig. „Es wäre einfacher, wenn das Auge ganz gesund gewesen wäre“, sagt der Vorsitzende Richter. Jetzt will das Oberlandesgericht (OLG) einen Gutachter hinzuziehen, der feststellen soll, wie genau sich das Sehvermögen entwickelt hat und wie schlecht der Kläger jetzt wirklich auf dem rechten Auge sieht. Außerdem soll der Gutachter das Erblindungsrisiko einschätzen.
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