Falscher Mordverdacht: Keine Entschädigung
München – Das Gericht wies am Donnerstag in zweiter Instanz seine Klage auf Zahlung von 22.000 Euro ab (Az.: 1 U 69/15). Gegen den Karosseriebauer war mehr als ein halbes Jahr wegen Verdachts des Mordes an seinem Onkel ermittelt worden. Für eine fünftägige Untersuchungshaft erhielt er lediglich eine Entschädigung von 150 Euro.
Sechs Tage nach dem Tod des Onkels Ende 2009 hatte ein Rechtsmediziner das Obduktionsergebnis seiner Kollegen korrigiert und ein Schütteltrauma als Todesursache und damit einen Mord ausgeschlossen. Trotzdem wurde das Verfahren erst Anfang Juli 2010 eingestellt.
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Das OLG verneinte die Frage, ob die erlittene "Schmach" so schwer war, dass sie mit einer Schadenersatzzahlung abgewendet werden müsse. Die ursprüngliche fehlerhafte Aussage der Obduzenten über die Todesursache sei berichtigt worden, alle weiteren Schritte der Staatsanwaltschaft "sind nachvollziehbar".
"Wir können nicht erkennen, dass Ihnen über die Verhaftung hinaus etwas Schlimmes passiert wäre", befand der Richter. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
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