Falschaussagen in 9 1/2 perfekte Morde: Unterlassungsbeschluss für Alexander Stevens

Das Hamburger Landgericht untersagt es dem Münchner Promi-Anwalt Alexander Stevens, in seinem aktuellen Buch weiterhin Unzutreffendes über "Parkhausmörder" Benedikt Toth zu verbreiten. Der Jurist geht nun gegen den Gerichtsbeschluss vor.
Natalie Kettinger |
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Refugium hoch über den Dächern der Isarvorstadt: das Penthouse über der Parkgarage, in dem Charlotte Böhringer bis zu ihrer Ermordung lebte. Für Alexander Stevens (r.) ist der Neffe der Ermordeten eindeutig der Täter.
AZ-Archiv Refugium hoch über den Dächern der Isarvorstadt: das Penthouse über der Parkgarage, in dem Charlotte Böhringer bis zu ihrer Ermordung lebte. Für Alexander Stevens (r.) ist der Neffe der Ermordeten eindeutig der Täter.

München - Die Kontrahenten, um die es in dieser Auseinandersetzung geht, könnten kaum unterschiedlicher sein: Der eine – Alexander Stevens (37) – tingelt als Promi-Anwalt durch die Talkshows, der andere – Benedikt Toth (43) – sitzt als "Parkhausmörder" seit zwölf Jahren in Haft.

Dennoch hat der Verurteilte jetzt einen juristischen Sieg über den Verteidiger errungen. Das Landgericht Hamburg hat Stevens und dessen Verlag per einstweiliger Verfügung untersagt, in seinem Buch "9 1/2 perfekte Morde" weiterhin Unzutreffendes über Toth zu verbreiten. Tauchen die kritisierten Passagen in einer Neuauflage des Buches auf, droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro – oder Haft. Mordfall Böhringer: Erste Bilder aus der Mordwohnung!

Der Mord an der Münchner Millionärs-Witwe Charlotte Böhringer hatte im Mai 2006 die High Society erschüttert. Die 59-Jährige war im Penthouse über ihrer Parkgarage an der Baaderstraße mit zwei Dutzend Schlägen, ausgeführt mit einem stumpfen Gegenstand, getötet worden.

Stevens überhöht die Indizienlage

Nur drei Tage später präsentierte die Mordkommission einen Verdächtigen – Benedikt Toth, Böhringers Lieblingsneffen. Er hätte das lukrative Parkhaus einmal übernehmen sollen. Doch hatte die Tante daran eine Bedingung geknüpft: Toth musste vorher sein Jurastudium erfolgreich beenden. Tatsächlich aber hatte der Neffe die Universität zum Zeitpunkt des Mordes längst ohne Abschluss verlassen und ihr dies verheimlicht. In einem umstrittenen Indizienprozess wurde Toth – der bis heute seine Unschuld beteuert – zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt.

In seinem Buch greift Alexander Stevens den Fall auf und lässt dabei keinen Zweifel daran, dass er den Neffen für den Mörder hält. Allerdings schießt er dabei nach Meinung des Gerichts über das Ziel hinaus.

Indizien, welche die Schuldfrage betreffen, würden "von den Feststellungen des Urteils abweichend dergestalt dargestellt, dass die Indizienlage klarer erscheint, als sie es war", heißt es in der Begründung aus Hamburg. Die Persönlichkeitsrechte Toths, der bestreitet, die Tat begangen zu haben, würden damit erheblich verletzt. Dessen Verteidiger, der Münchner Jurist Peter Witting, formuliert es deutlich drastischer: Er spricht von einer "schwerwiegenden Verdrehung der gerichtlich festgestellten Beweislage" und wirft Stevens einen "ausgeprägten Drang" zur öffentlichen Darstellung vor, in diesem Fall auf Kosten seines Mandanten.

Unter anderem kritisiert das Landgericht, dass Alexander Stevens behauptet, Charlotte Böhringer sei in Rückenlage aufgefunden worden. Eine blutige DNA-Spur des Neffen, die auf der Rückseite ihres Jacketts festgestellt worden war, habe also nicht bei etwaigen Wiederbelebungsversuchen dorthin gelangt sein können – "im Rahmen etwaiger Hammerschläge auf den Kopf aber sehr wohl", schreibt er.

Stevens geht gegen Gerichtsbeschluss vor

"So eindeutig war es gerade nicht", teilen die Hamburger nun mit. Im Urteil sei an mehreren Stellen festgehalten, dass die ermordete Witwe auf dem Bauch lag.

Zudem heißt es in Stevens’ Buch, in Toths Geldbeutel hätten sich zwei Fünfhundert-Euro-Scheine befunden, an denen Blut des Opfers klebte. Im Urteil ist jedoch von DNA-Anhaftungen die Rede. Wieder werde "ein Indiz stärker dargestellt, als es ausweislich der Feststellung des Urteils tatsächlich war", rügt das Gericht.

Bereits gedruckte und gebundene Exemplare des Buches können zwar noch verkauft werden, so der Beschluss. In einer Neuauflage dürften die zitierten und weitere Behauptungen aber nicht mehr erscheinen.

Alexander Stevens sagt dazu, er werde gegen den Beschluss vorgehen. Und dass es interessant sei, "dass in Zeiten von #MeToo Leute, die noch nicht einmal verurteilt sind, gar keine Persönlichkeitsrechte mehr haben, aber Leute wie Benedikt Toth diese aus dem Gefängnis heraus geltend machen".

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